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- die
Wahrung der Interessen der Sachverständigen gegenüber Gerichten, Behörden und
sonstigen Stellen, Personen und Einrichtungen, für die Kunstsachverständige
tätig werden;
- Werbung
für die Mitglieder mit Verzeichnissen von Kunstsachverständigen aufgeteilt
Fachgebiete bei Gerichten , Versicherungen, die Mitarbeit bei allen das
Sachverständigenwesen betreffenden Gesetzgebungsarbeiten und
Ernennungsverfahren;
- die Unterrichtung der
Mitglieder über Berufsfragen, Gesetze und
Vorschriften;
- die
Förderung des Nachwuchses;
- Zusammenarbeit
mit Rechtanwälten und Nachlassverwaltern sowie gegenseitige Unterrichtung von
einschlägigen Gerichtsurteilen;
- die
Mitarbeit bei allen das Sachverständigenwesen betreffenden
Gesetzgebungsarbeiten und Ernennungsverfahren;
- die
Unterrichtung der Mitglieder über Berufsfragen, Gesetze und
Vorschriften;
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