Aufgaben des Verbandes

Der Zweck des Verbandes ist die Vertretung aller Belange der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Kunstsachverständigen. Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere:

 

 

 

  • die Wahrung der Interessen der Sachverständigen gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen, Personen und Einrichtungen, für die Kunstsachverständige tätig werden;
  • Werbung für die Mitglieder mit Verzeichnissen von Kunstsachverständigen aufgeteilt Fachgebiete bei Gerichten , Versicherungen, die Mitarbeit bei allen das Sachverständigenwesen betreffenden Gesetzgebungsarbeiten und Ernennungsverfahren;
  • die Unterrichtung der Mitglieder über Berufs­fragen, Gesetze und Vorschriften;
  • die Förderung des Nachwuchses;
  • Zusammenarbeit mit Rechtanwälten und Nachlassverwaltern sowie gegenseitige Unterrichtung von einschlägigen Gerichtsurteilen;
  • die Mitarbeit bei allen das Sachver­ständigenwesen betreffenden Gesetzgebungs­arbeiten und Ernennungsverfahren;
  • die Unterrichtung der Mitglieder über Berufsfragen, Gesetze und Vorschriften;