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- Ein
Sachverständiger ist eine unabhängige, vertrauenswürdige Person, die auf einem
oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde und Erfahrung
verfügt. Der Sachverständige trifft allgemein gültige Aussagen über einen ihm
vorgelegten oder von ihm festgestellten Sachverhalt. Er besitzt die Fähigkeit,
die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift zu
dokumentieren;
- Sachverständige
haben unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber
vorgegebenen oder von ihnen festgestellten Sachverhalt fachlich zu beurteilen
oder zu bewerten, so daß das Gutachtenergebnis von jedermann verstanden werden
kann;
- Der
Sachverständige ist praktisch glaubhaft und vertrauenswürdig, damit seine
gutachtliche Aussage verkehrsfähig im Sinne einer Urkunde
ist;
- Gutachten
können zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen dienen oder aber,
falls sie bereits im Rahmen eines Rechtsstreites zu erstellen sind, als Basis
für eine richtige und zutreffende Entscheidung genommen
werden;
- Sachverständige
sind verpflichtet, ihre Gutachten nur gemäß ihres Auftrages, ohne Ansehung der
Person des Auftraggebers und des Ergebnisses zu
erstellen;
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