
Monatsspiegel Wissensforum vom
22.12.2009
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Für den
Immobiliensachverständigen
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Am 18. Februar
2010 beginnt der 31. IfS-Lehrgang Immobilienbewertung in Stuttgart - Anmeldungen
sind noch möglich. Weiteres zu Terminen und Preisen ist in unserem aktuellen
Seminarprogramm und unter unter www.ifsforum.de veröffentlicht. Mit diesem
Lehrgang können sich Ihre Immobilien-Sachverständigen gezielt auf die
öffentliche Bestellung oder Zertifizierung vorbereiten. Je nach persönlichem
Weiterbildungsbedarf können auch einzelne Module separat gebucht werden. Wir
bitten Sie, Ihre Sachverständigen auf die neue Immobilienreihe hinzuweisen.
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| Artikeldatum: |
22.12.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Die IHK
Frankfurt/Main hat die aktuelle Immobilienmarktstudie (Stand April 2009) "Die
Bau- und Immobilienwirtschaft in Frankfurt Rhein Main" auf ihrer Internetseite
zum kostenlosen Download veröffentlicht
(www.frankfurt-main.ihk.de/Standortpolitik/FrankfurtRheinMain). Sie können die
Studie auch im IfS-Wissensforum über die Verlinkung
abrufen. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IHK
Frankfurt/Main |
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IfS intern
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Diese Übersicht
enthält die aktuellen Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie des
Lenkungsgremiums und des Fachausschusses. Außerdem erhalten Sie einen Überblick
über die Struktur, die Organisation und die Aufgabenbereiche des
IfS. |
| Artikeldatum: |
01.12.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Der BGH
bestätigt noch einmal den Vergütungsgrundsatz: "Für eine Vergütung für die
Erwiderung auf das Ablehnungsgesuch besteht keine gesetzliche Grundlage (§§ 7,
8, 12 JVEG)". |
| Artikeldatum: |
24.06.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
BGH |
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Für die
Herstellung nachträglich angeforderter Mehrfertigungen des Gutachtens kann kein
Leistungshonorar nach § 9 JVEG vergütet werden. Es handelt sich bei der
Herstellung der Mehranfertigungen nicht um eine nach §§ 9 bis 11 JVEG zu
vergütende Sachverständigenleistung. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG gilt nur für
den Einsatz einer Hilfskraft zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens. Der
Einsatz einer Hilfskraft und der Zeitaufwand zur Herstellung nachgeforderter
Gutachtenmehrfertigungen werden vielmehr durch die Aufwendungspauschale bzw. als
zu den Gemeinkosten zählenden Aufwand durch das dem Sachverständigen bereits
gezahlte Honorar vergütet (§ 12 Abs. 1 S. 1 JVEG). |
| Artikeldatum: |
19.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Freiburg |
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Sachverständige
haben es manchmal nicht leicht: Kaum haben Sie (oft hart erkämpft) ihre
Vergütung erhalten, kann es sein, dass sie diese zumindest teilweise wieder
zurück zahlen müssen. So etwas ist möglich? Leider ja. Rückerstattungsansprüche
des Staates gegen den Sachverständigen verjähren erst nach drei Jahren, wobei
die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch
entstanden ist. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Inzwischen
scheinen die Kostenbeamten von ihren Bezirksrevisoren die Vorgabe erhalten zu
haben, die von den Sachverständigen in ihre Rechnungen eingesetzte Stundenzahl
grundsätzlich anzuzweifeln und diese um Spezifizierung zu bitten.
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| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Wird ein
Sachverständiger, ohne dass er vorher ein den Parteien zur kritischen Würdigung
zugängliches schriftliches Gutachten erstattet hat, in der mündlichen
Verhandlung zu schwierigen Sachfragen ausführlich gehört, muss jeder Partei
Gelegenheit gegeben werden, nach Vorliegen des Protokolls über die
Beweisaufnahme zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Gibt die Stellungnahme
Anlass zur weiteren tatsächlichen Aufklärung, ist die mündliche Verhandlung
wiederzueröffnen. |
| Artikeldatum: |
12.05.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
BGH |
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Legt eine Partei
ein privat eingeholtes Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des
gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere
Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich
widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den
Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne
einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug
gibt. |
| Artikeldatum: |
18.05.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
BGH |
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Das
Bestellungsverfahren im Rahmen des § 4 der IHK Sachverständigenordnung ist
verfassungskonform. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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§ 407 a Ab. 2
Satz 1 ZPO hat folgenden Wortlaut: „Der Sachverständige ist nicht befugt, den
Auftrag auf einen anderen zu übertragen“. Allerdings muss diese gesetzliche
Vorgabe dahingehend relativiert werden, dass der Sachverständige nicht alle
Vorarbeiten für ein Gutachten persönlich vorzunehmen hat. Er darf zu seiner
Unterstützung Hilfskräfte einsetzen. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Eine Erstattung
der Kosten eines Privatgutachtens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
scheidet von vorn herein aus, wenn das Gutachten nicht durch Vorlage in das
Verfahren eingeführt, sondern lediglich sein Inhalt in den schriftsätzlichen
Parteivortrag aufgenommen wurde. Die Kosten eines Privatsachverständigen, die im
Zusammenhang mit der Teilnahme des Sachverständigen an einem Termin zur
mündlichen Verhandlung über das gerichtlich beauftragte Gutachten entstanden
sind, sind dann erstattungsfähig, wenn eine Partei auf andere Weise nicht in der
Lage ist, die Auffassung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu
erschüttern. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Mit aller
Deutlichkeit hat das AG München in seiner Entscheigung vom 09.07.2009 (Az.: 161
C 6412/09) deutlich gemacht: Werbeemails ohne eindeutige vorherige Einwilligung
des Empfängers sind unzulässig. Ein Verstoß hiergegen führt zu rechtmäßigen und
damit kostenpflichtigen Abmahnungen. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues vom Büchermarkt
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Dieses aktuelle
Praxishandbuch des Bundesanzeigerverlages hilft Architekten, Ingenieuren und
Bausachverständigen, sich mit den neuen Vorschriften der HOAI und ihren Folgen
für die Praxis vertraut zu machen. Darüber hinaus finden sie in diesem Handbuch
praxisnahe Antworten auf alle relevanten Rechtsfragen zum Thema Vertrag,
Vergütung und Honorar in einem einheitlichen Werk zusammengefasst. Alle Themen,
die Praktiker und Planer am Bau in Ihrem beruflichen Alltag beschäftigen, werden
behandelt: von der Akquisition über das gesamte Vertrags- und Vergütungsrecht,
Haftungsrecht, Urheberrecht bis zum Recht des Bausachverständigen. Erläuterungen
mit zahlreichen Praxishilfen, Tipps, Mustern und Beispielen bieten das nötige
Handwerkszeug für die tägliche Arbeit am Bau und im Ingenieur- oder
Architektenbüro. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Axel Plankemann,
Katharina Bleutge, Miachael Gröger, Stefan Erdmann, Thomas
Maibaum |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
25.11.2009
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Die Broschüre
der Bayerischen Ingenieurkammer Bau gibt einen guten Überblick über die
wichtigsten Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung. Die Verfahren werden
vorgestellt, die Durchsetzbarkeit der Ergebnisse erläutert und die Kriterien zur
Auswahl eines oder mehrerer Verfahren beleuchtet. Sie können die Broschüre im
IfS-Wissensforum als pdf herunterladen oder ein kostenloses Druckexemplar bei
der Bayerischen Ingenieurkammer Bau anfordern (Jan Struck, Nymphenburger Str. 5,
90335 München). |
| Artikeldatum: |
23.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Bayerische
Ingenieurkammer Bau |
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Wahrt der
Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder
Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine
Preiskontrolle durchzuführen. Insbesondere ist es auch ohne Bedeutung, ob die
Honorarvereinbarung der Kl. mit dem Sachverständigen wirksam zustande gekommen
ist. Entscheidend ist vielmehr, ob sich die an den Sachverständigen gezahlten
Kosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des
zur Wiederherstellung Erforderlichen halten. |
| Artikeldatum: |
22.01.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Halle/Saale |
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Damit eine
Personenzertifizierung einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten
Zertifizierungsstelle als ausreichender Sachkundenachweis im Rahmen von § 36
GewO berücksichtigt werden kann, sind im Rahmen der Fachkenntnisse auch
forensische Kenntnisse nachzuweisen. |
| Artikeldatum: |
17.08.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OVG
Lüneburg |
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Im letzten
Jahresviertel bestimmten die aktuellen Themen „Altersgrenze, § 36 GewO und
Fortbildungsempfehlung" das Interesse unserer Mitglieder. Abonnenten suchten am
häufigsten nach Artikeln zum JVEG, zur Schweigepflicht, zur Ablehnung wegen
Besorgnis der Befangenheit und zum Ortstermin – also die gängigen und doch auch
immer wieder mit Schwierigkeiten verbundenen Themen der täglichen
Sachverständigenpraxis. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Eine
nachträgliche Überprüfung der besonderen Sachkunde kann auch dann erfolgen, wenn
der Sachverständige zehn Jahre öffentlich bestellt war. Die Anordnung der
sofortigen Vollziehung des Widerrufs liegt im öffentlichen Interesse, wenn in
der Hauptsache keine Erfolgsaussicht der Widerrufsklage besteht. Die fachliche
Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das Fachgremium einer IHK ist im
Ablauf und Inhalt grundsätzlich rechtmäßig. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Am 29. September
2009 fand in Halle (Saale) der diesjährige Sachverständigentag der gewerblichen
Kammern in Sachsen- Anhalt statt. Die sehr gut besuchte Veranstaltung hatte
interessante Themen zu bieten, die von kompetenten Referenten praxisgerecht
vortgetragen wurden. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Der
Sachverständige hat das Gericht unverzüglich über Umstände zu unterrichten, die
einer Gutachtenerstattung im Wege stehen können, § 407a ZPO. Hierzu zählt auch
die Mitteilung, dass eine fristgerechte Anfertigung des Gutachtens nicht möglich
ist. Die Informationspflicht dient der Prozessbeschleunigung; sie soll unnötigen
Zeitverlust vermeiden. Nach § 411 Abs. 2 ZPO kann gegen den Sachverständigen ein
Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn dieser die Frist zur Erstattung des
Gutachtens versäumt hat. |
| Artikeldatum: |
26.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
München |
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Wenn der
Sachverständige mit den Arbeiten am Gutachten beginnt, nachdem er seine
fachliche Kompetenz zur Behandlung der Beweisfragen bejaht hat, muss er zunächst
einmal den Sachverhalt feststellen. Dabei stößt er in der Regel auf das Problem,
von welchem unstreitigen Sachverhalt er ausgehen darf, um darauf seine
fachlichen Untersuchungen und Schlussfolgerungen aufzubauen. In diesem
Zusammenhang tauchen u.a. die Begriffe der Befundtatsachen und
Anknüpfungstatsachen auf. |
| Artikeldatum: |
17.09.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Peter
Bleutge |
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Es gilt die
Regel: Führt der Sachverständige die Ortsbesichtigung nur mit einer Partei
durch, stellt dies einen Ablehnungsgrund dar. Schlimmstenfalls wird dies auch
noch als grobe Fahrlässigkeit gewertet mit der Folge, dass der gesamte
Vergütungsanspruch des Sachverständigen entfällt. Aber nicht immer führt dies
zwingend zur Ablehnung, es gibt Ausnahmen im Einzelfall. |
| Artikeldatum: |
17.09.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Nach § 12 Abs. 1
JVEG kann der Sachverständige nur dann seine Kosten für den Einsatz seiner
Hilfskraft verlangen, wenn die Zuarbeit der Hilfskraft notwendig gewesen
war. |
| Artikeldatum: |
01.07.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Oldenburg |
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Sachverständige,
deren Sachgebiet nicht gelistet ist, haben große Schwierigkeiten, zu einem
angemessenen Stundensatz zu gelangen. In § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG wird gefordert,
dass das Gericht zunächst den Stundensatz berücksichtigen muss, der „allgemein
für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbart wird“;
dann muss das Gericht aber den Stundensatz „nach billigem Ermessen“ einer der 10
Honorarstufen des § 9 Abs. 1 JVEG zuordnen und darf dabei nicht über den
höchsten Stundensatz von 95 Euro hinausgehen. |
| Artikeldatum: |
22.09.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Itzehoe |
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Im JVEG gibt es
zwar nur wenige Fristen, die ein Sachverständiger kennen muss; eine davon hat es
jedoch in sich. Nach § 2 JVEG muss der Sachverständige seine Rechnung innerhalb
von drei Monaten nach Ablieferung des Gutachtens bei Gericht einreichen.
Versäumt er diese Frist, verliert er seinen gesamten Vergütungsanspruch, auch
wenn sein Gutachten ohne Beanstandungen war und das Gericht das Gutachten seinem
Urteil zugrunde gelegt hat. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Die Bundesländer
lassen nicht locker in dem Bestreben, den Sachverständigen, die Gutachten im
gerichtlichen Auftrag erstatten, die ohnehin niedrige Vergütung nach dem JVEG
noch weiter einzuschränken. In jüngster Zeit ist uns eine solche Aktion aus dem
Land Sachsen-Anhalt bekannt geworden, mit der die Sachverständigen veranlasst
werden sollen, Verträge im Rahmen des § 14 JVEG abzuschließen. Das
Vertragsmuster enthält zahlreiche „Grausamkeiten“, die unter keinem
Gesichtspunkt vertretbar sind. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wir haben schon
mehrfach darüber berichtet, dass bei Kostenbeamten und Gerichten ein Trend
erkennbar ist, den Sachverständigen die angegebene Stundenzahl zu kürzen.
Begründet wird das meist mit dem Hinweis, dass nach § 8 Abs. 2 JVEG nur die
„erforderliche“ Zeit erstattungsfähig sei, nicht aber die vom Sachverständigen
tatsächlich verbrauchte Zeit. Da aber Kostenbeamte und Gerichte nicht über die
Sachkunde verfügen, die erforderliche Zeit zu berechnen - der Sachverständige
wurde ja gerade wegen fehlender Sachkunde mit der Erstattung des Gutachtens
beauftragt -, wird in der Mehrzahl der Fälle die „objektiv erforderliche“
Stundenzahl von den Kostenbeamten und Gerichten geschätzt und dann
gekürzt. |
| Artikeldatum: |
17.09.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Leserbriefe
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Zu dem in Heft
4/2009 (S. 21) veröffentlichten Beitrag „Probleme mit dem Vorschuss“ erhielten
wir folgenden Leserbrief von einem öffentlich bestellten Sachverständigen für
das Sachgebiet „Leistungen und Honorare der Architekten“. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wir haben in den
letzten Ausgaben einige Male darüber berichtet, dass Kostenbeamte oder Gerichte
die vom Sachverständigen ermittelte Stundenzahl kürzen. Eine sehr treffende
Glosse zu diesem Thema hat uns RA Prof. Roeßner (ehemals IHK Stuttgart) für eine
Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Für den
Immobiliensachverständigen
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Hohe
Informationsdichte, neue Kontakte und größtmögliche Praxisnähe machen das
Bodenseeforum zum Jahresereignis der Immobilienbewertung: Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus Immobilienbewertung und Immobilienwirtschaft haben sich am
Freitag und Samstag 2. und 3. Oktober 2009 über die aktuellen Themen der
Immobilienbewertung informiert. Was wird in der Immobilienbewertung anders, was
wird neu? waren die zu beantwortenden Fragen. Derzeit bestimmen der Gesetz- und
Verordnungsgeber die Themen der Immobilienbewertung. Die Teilnehmer des
Bodenseeforums sind jedenfalls auf dem neuesten Stand: An zwei unterhaltsamen
Tagen haben sie erfahren, was es zu den vielfältigen Änderungen in der
Bewertungswelt zu wissen gilt. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues aus Berlin
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In diesem Jahr
wurde eine erneute Umfrage zu den außergerichtlichen Stundensätzen öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger durchgeführt. |
| Artikeldatum: |
01.11.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
30.06.2009
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IfS intern
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Am 25.06.2009
fand die diesjährige IfS-Kammermitarbeiterschulung in Oberhausen statt. Etwa 90
Kammermmitarbeiter aller Bestellungskörperschaften nahmen teil. Unter Leitung
von Katharina Bleutge (IfS) wurden wichtige Themen von kompetenten Referenten
praxisnah aufbereitet und vorgetragen. Rainer Bock (HGF der IHK zu Kiel)
referierte über die Wiederbestellung nach Ablauf der befristetet ausgesprochenen
Bestellung. Katharina Bleutge gab danach einen Überblick über Aktuelles aus dem
Sachverständigenwesen. Im Anschluss erläuterten Martin Quedenfeld (GfI) und
Ulrich Dohmen (WHKT) die Sachverständigenverzeichnisse der
Bestellungskörperschaften. |
| Artikeldatum: |
29.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Auf der
diesjährigen IfS-Mitgliederversammlung am 26.06.2009 in Oberhausen sind alle von
den Kammern und Organisationen vorgeschlagenen Kandidaten gewählt worden. Neuer
Vorstandsvorsitzender ist Arne Rössel (HGF der IHK Trier). Ebenfalls neu in den
Vorstand gewählt wurden RA Axel Rickert (DIHK), Andreas Blecker (TÜV Rheinland,
Schaden – u. Wertgutachten GmbH, Köln) und Rainer Fricke (Verband der
Landwirtschaftskammern). Ass. Claudia Rilling (HWK Düsseldorf) folgte Gerrit
Dieckmann als neue Rechnungsprüferin. Alle anderen Vorstandsmitglieder und
(stellvertretenden) Rechnungsprüfer wurden in ihrem Amt
bestätigt. |
| Artikeldatum: |
29.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues aus Berlin
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Während
Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer noch immer auf eine Novellierung des
JVEG warten müssen, weil das BMJ zunächst eine Befragung der betroffenen
Sachverständigen in Auftrag gegeben hat, haben die Telekommunikationsunternehmen
bereits in der laufenden Legislaturperiode höhere Vergütungssätze
erhalten. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Weil ein
Sachverständiger auf seiner Homepage einen Link zur Kanzlei eines Rechtsanwalts
angebracht hat, wurde er mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Im Prozess, in dem der Sachverständige ein Gutachten erstatten sollte, war
dieser „verlinkte“ Anwalt Prozessvertreter einer Partei. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Für einen
beruflich genutzten internetfähigen Computer ist keine Rundfunkgebühr zu
entrichten, sofern dieser nicht zum Rundfunkempfang genutzt wird.
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| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Was bisher in
Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten war, ist nun durch den BGH
(Beschluss vom 04.12.2008, Az.: V ZB 74/08) höchstrichterlich entschieden: eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter ihrer Bezeichnung in das
Grundbuch eingetragen werden. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Ein
Sachverständiger hatte es unterlassen, die Verfahrensbeteiligten und deren
Anwälte vom Ortstermin zu benachrichtigen. Zur Begründung seines Fehlverhaltens
gab er an, dass es nur um die Klärung eines Statikproblems gegangen sei. Die
Antragsgegnerin verschaffte ihm den Zutritt zum Objekt und nahm an der
Ortsbesichtigung teil. Der Sachverständige wurde deshalb erfolgreich wegen
Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Setzt der
beauftragte Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens Hilfskräfte ein, so
kann er die entsprechenden Kosten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG in Rechnung
stellen. Maßgebender Kostenrahmen ist nicht das JVEG, sondern die tatsächlich
entstandenen Kosten, die der Sachverständige aufwenden muss, um die Zuarbeit der
Hilfskraft zu erlangen. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Viele
Sachverständige besitzen eine Bahncard und setzen diese auch bei der Erledigung
von Gerichtsaufträgen ein. Dadurch ersparen sie dem Justizfiskus bzw. der
unterliegenden Prozesspartei entweder alle oder zumindest einen Teil der
Fahrtkosten mit der Bahn. Dennoch verweigert ihnen die Mehrzahl der Gerichte und
Kommentatoren den Ersatz eines Teils der Kosten für die Anschaffung der
Bahncard. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wenn Fenster und
Türen eines Hauses undicht sind und der Sachverständige zu den Ursachen und den
Schäden ein Gutachten erstattet, kann er nicht nach der Honorarstufe
6(Bauwerksabdichtung) abrechnen. |
| Artikeldatum: |
16.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Münster |
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Neues vom Büchermarkt
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Finanzkrise ist
das Wort des Jahres 2008. Die Gesellschaft für deutsche Sprache erklärte hierzu,
dass dieser Ausdruck die dramatische Entwicklung im Banken-, Immobilien- und
Finanzsektor kennzeichne. Insoweit ist die Finanzkrise in aller Munde und hat
gerade für eine Branche wie die Immobilien- und Wohnungswirtschaft, die
traditionell in hohem Maße fremd finanziert ist, weitgehende Auswirkungen, die
sowohl die Finanzierungsbedingungen im Allgemeinen betreffen, als auch die
realwirtschaftlichen Veränderungen, die hieraus resultieren und damit natürlich
auch die Wertermittlung und die tägliche Arbeit der
Sachverständigen. |
| Artikeldatum: |
01.06.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
29.05.2009
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Für den
Immobiliensachverständigen
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Am 01.01.2009
ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts
(Erbschaftssteuerreformgesetz - ErbStRG) in Kraft getreten. Die obersten
Finanzbehörden der Länder haben hierzu am 05.05.2009 gleich lautende Erlasse zur
Umsetzung des ErbStRG formuliert, die im Steuerblatt veröffentlicht werden.
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| Artikeldatum: |
05.05.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Finanzministerien
der Länder |
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Ein vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetztes
Sachverständigengremium zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts ist in seinem
im April 2008 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die bisherige
Wertermittlungsverordnung einer umfassenden Fortentwicklung bedarf. Dem
festgestellten Bedarf soll mit der neuen Immobilienwertermittlingsverordnung
(ImmoWertV) entsprochen werden, die Mitte des Jahres in Kraft treten soll. Unser
Mitveranstalter des jährlichen IfS-Bodenseeforums, Hans Netscher
Immobilienanalyse & Immobilienbewertung, hat auf der Grundlage des
Verordnungsentwurfs eine Synopse des alten und neuen Rechts erarbeitet.
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| Artikeldatum: |
28.05.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Hans Netscher
Immobilienanalyse & Immobilienbewertung |
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Neues aus Berlin
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Auf Grundlage
einer überarbeiteten JVEG-Sachgebietsliste will das BMJ erneut die
außergerichtlichen Stundensätze von Sachverständigen erfragen. Die Umfrage wird
von "Hommerich Forschung" durchgeführt. Der Fragebogen soll voraussichtlich in
der 23. KW an alle betroffenen öffentlich bestellten Sachverständigen verschickt
werden. Diese können ihre Antworten wahlweise per Fax oder per Email an das
Umfrageinstitut zurück schicken. Der Fragebogen kann über die Verlinkung dieses
Artikels im IfS-Wissensforum abgerufen werden. |
| Artikeldatum: |
19.05.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Hommerich
Forschung |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Es finden sich
in der nachstehenden Aufstellung überwiegend Beiträge aus dem Jahre 2009; es
werden aber auch ältere Beiträge, die bisher noch nicht im Literatur-Brevier
2006 berücksichtigt wurden, aufgenommen. Die Ziffern 1 bis 19 verweisen auf die
entsprechenden Ziffern im Brevier. |
| Artikeldatum: |
26.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Peter
Bleutge |
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Das VG Würzburg
(27.01.2009, Az.: W 1 K 08.1886) hat entschieden, dass der internetfähige
Computer zum Empfang bereit gehalten werde. Mit ihm könnten ohne besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden (§ 1 Abs.
2 Satz 2 RGebStV). Die Absicht zur entsprechenden Nutzung sei ebenso wenig
Voraussetzung wie konkrete Anhaltspunkte dazu. Ein internetfähiger PC falle als
neuartiges Rundfunkempfangsgerät unter die
Gebührenpflicht. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Das VG Wiesbaden
hat am 19.11.2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) die Gebührenpflicht für die gewerbliche
Nutzung eines Internet-PCs verneint. Bei Geräten, die speziell auf einen
Hörfunk-und Fernsehempfang ausgerichtet seien, entspreche es allgemeiner
Lebenserfahrung, dass der Besitzer sie gerade dafür angeschafft habe. Anders
verhalte es sich jedoch mit einem Internet-PC. Dieser werde – jedenfalls
außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen
des Hörfunks bereit gehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig genutzt.
In der Regel stehe die Nutzung zu telekommunikativen Anwendungen im Vordergrund,
ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken sei eher fernliegend.
Anders entschieden haben dagegen inzwischen der VGH München (19.05.2009; Az.: 7
B 08.2922/09) und das OVG Münster (26.05.2009; Az.: 8 A 732/09). Beide Gerichte
haben die Revision zugelassen. |
| Artikeldatum: |
19.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
VG
Wiesbaden |
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Sachverständigenvergütung
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Immer häufiger
berichten vom Gericht beauftragte Sachverständige, dass sie nach Auszahlung des
Rechnungsbetrags mit Rückerstattungsansprüchen überzogen werden, obwohl seit der
Auszahlung mehrere Jahre ins Land gegangen sind. Rückerstattung werde sogar dann
verlangt, wenn zuvor eine gerichtliche Festsetzung nach § 4 Abs. 1 JVEG und/oder
ein Beschluss im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG erfolgt sei. Sie
fragen nach der Berechtigung solcher Ansprüche und was man dagegen unternehmen
kann. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Der vom Gericht
ernannte Sachverständige ist nach § 407 ZPO verpflichtet, das von ihm verlangte
Gutachten zu erstatten. Es spielt dabei keine Rolle, ob er öffentlich bestellt
ist oder nicht. Er kann dieser Pflicht nicht dadurch entgehen, dass er den
Beginn seiner Arbeiten von der Gewährung einer höheren Vergütung abhängig macht,
als sie in § 9 JVEG und im Anhang 1 zu § 9 JVEG vorgesehen
wird. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wenn ein
Sachverständiger vom Gericht von der (weiteren) Gutachtenerstattung entbunden
wird, kann er die Vergütung bis zur Entpflichtung geltend machen - jedenfalls
dann, wenn er die Entpflichtung nicht selbst verschuldet hat. Dies gilt selbst
dann, wenn das Gutachten für das Verfahren nicht mehr verwertet werden kann. Die
Rechtslage ist hier vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Sachverständiger
wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird: wenn er die Ablehnung nicht
selbst grob fahrlässig begründet hat, erhält er eine Vergütung bis zur
erfolgreichen Ablehnung - auch wenn das Gutachten dann nicht mehr verwertet
werden kann. |
| Artikeldatum: |
21.01.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
Düsseldorf |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
30.04.2009
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Neues aus Berlin
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Der Bundestag
hat am 21. April 2009 den Entwurf für ein AkkStellG verabschiedet. Dieses Gesetz
ist erforderlich, da auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen
Parlaments und es Rates vom 9. Juli 2008 über die Anforderungen an
Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 Deutschland bis um 1. Januar 2010 eine
nationale Akkreditierungsstelle errichten muss. Vor dem Hintergrund von zur Zeit
fünf privaten sowie neun Bundes- und vier Länderstellen, die Akkreditierungen im
Sinne von Artikel 2 Absatz 10 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen, soll
nunmehr eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 errichtet werden. |
| Artikeldatum: |
21.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Deutscher
Bundestag |
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Das BMWi sieht
bei der öffentlichen Bestellung nach wie vor die Notwendigkeit der Umsetzung der
beiden EU-Richtlinien (Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie). Die
von den Kammern und Verbänden abgelehnte, ursprünglich geplante
Verordnungsermächtigung in § 36 GewO werde aber nicht weiter verfolgt. Auch auf
die im Gesetzesentwurf noch enthaltene Steichung der Regelungskompetenz zu
altersmäßigen Anforderungen soll verzichtet werden. Nunmehr soll in einem neuen
§ 36 a GewO als Spezialnorm zu § 36 GewO die Anerkennung von ausländischen
Bescheinigungen und Nachweisen im Rahmen der Sachkundeprüfung geregelt
werden. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Am 30. Dezember
2008 ist die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft
getreten. Das neue Gesetz enthält nach wie vor Altbekanntes, wie das Verbot
belästigender oder irreführender Werbung, aber auch viele Neuerungen, die bei
Nichtbeachtung zur Abmahnfalle werden können. Die IHK Rhein-Neckar hat die
wichtigsten Regelungen zusammengefasst. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IHK
Rhein-Neckar |
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Ende März 2009
wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen
starten. Unternehmen, die bislang noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse
2007 beim Bundesanzeiger-Verlag offen gelegt haben, wird das BfJ ein
Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Sollte in dieser Frist nicht offen
gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei
wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
BMJ |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Der
Kfz-Sachverständige, der das Gutachten im Auftrag des Geschädigten erstattet,
muss damit rechnen, dass er bei einem fehlerhaften Gutachten auch von der
Haftpflichtversicherung des Geschädigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen
wird. Nach ständiger Rechtsprechung wird ein Dritter, dem das Gutachten vom
Auftraggeber des Sachverständigen vorgelegt wird und der daraufhin für ihn
nachteilige Vermögensdispositionen vornimmt, in das Vertragsverhältnis
Auftraggeber-Sachverständiger mit einbezogen. Mithin hat der Dritte auch
vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen, obwohl er mit
diesem gar keinen Vertrag geschlossen hat. Der Jurist nennt diese
Rechtskonstruktion: „Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter“.
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| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wieder einmal
hat ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfahren müssen, dass es keinen
Sinn macht, gegen die Altersgrenze in den Sachverständigenordnungen der
Bestellungskörperschaften anzugehen. Sie ist und bleibt gerichtsfest. Und das
gilt auch unter Berücksichtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der
EU-Richtlinien 2005/36/EG (Dienstleistungsrichtlinine - DLRL) und 2006/123/EG
(Berufsanerkennungsrichtlinie - BARL). |
| Artikeldatum: |
29.01.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
VGH
München |
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Die Altersgrenze
ist mit Art. 12 GG vereinbar. Weiterhin ist die entsprechende Regelung in der
Sachverständigenordnung auch nicht im Hinblick auf das am 18.08.2006 in Kraft
getretene AGG unwirksam. Denn die öffentliche Bestellung fällt nicht in den
Anwendungsbereich des AGG - ungeachtet dessen wäre die Differenzierung aufgrund
des Alters jedenfalls nach § 10 Satz 1 AGG inhaltlich
zulässig. |
| Artikeldatum: |
21.10.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
VG
München |
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Sachverständigenvergütung
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Ein
Sachverständiger erhielt auf seinen Antrag das Einverständnis einer
Prozesspartei und des Gerichts, dass er mit einem Stundensatz von 95 Euro statt
des gesetzlich vorgegeben Stundensatzes von 75 Euro abrechnen darf. Ein dafür
ausreichender Vorschuss wurde von der vorschusspflichtigen Partei nicht
eingezahlt. Dennoch erhielt der Sachverständige die höhere Vergütung durch
Gerichtsbeschluss. Mit Erfolg beanstandete die Landeskasse den ausgezahlten
Betrag, der über die gesetzliche Vergütung hinausging. Das OLG Düsseldorf
(Beschluss vom 09. 12. 2008 - 10 W 142/08) gab der Beschwerde statt, obwohl sich
der Sachverständige auf Vertrauensschutz berief. |
| Artikeldatum: |
01.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Einem
Sachverständigen wurde in seiner Rechnung sein geltend gemachter Zeitaufwand von
insgesamt 40,75 Stunden auf 26 Stunden gekürzt. Die Kürzung wurde damit
begründet, dass er dem Gericht die erhebliche Überschreitung des
Kostenvorschusses nicht mitgeteilt hatte und die angegebene Stundenzahl
übersetzt war. Er legte Beschwerde ein und begründete diese u. a. mit dem
Hinweis auf die Vereinbarung nach § 13 JVEG im vorangegangenen selbständigen
Beweisverfahren. |
| Artikeldatum: |
18.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
Düsseldorf |
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IfS intern
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Auch in diesem
Jahr bietet das IfS am 25. Juni 2009, dem Vortag der Mitgliederversammlung,
wieder ein Weiterbildungsseminar für alle Mitarbeiter im Bereich
Sachverständigenwesen an. Das Programm, weitere Informationen und den
Anmeldeschein finden Sie über die Verlinkung im
IfS-Wissensforum. |
| Artikeldatum: |
24.04.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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IfS-Informationen aktuell vom 03.04.2009
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Die Streitigkeiten zur Kürzung der Stundenzahl
durch das Gericht nehmen zu Die Streitigkeiten zur Kürzung der
Stundenzahl durch den Anweisungsbeamten oder das Gericht mit der wllkürlichen
Begründung, der Sachverständige hätte das Gutachten auch in kürzerer Zeit
erarbeiten können, nehmen in letzter Zeit zu. Dies sollte der Sachverständige
nicht hinnehmen, sondern eine nachvollziehbare und nachprüfbare Begründung
fordern. Vor kurzem hat sogar das Bundesverfassungsgericht (26.7.2007, 1 BvR
55/07, IfS-Informationen 2/2008, S. 25) zugunsten des Sachverständigen
entschieden, dass die Stundenzahl eines Sachverständigen nicht geschätzt werden
darf. Auch in der Ausgabe 2/2009 der IfS-Informationen haben wir wieder eine
entsprechende Enscheidung abgedruckt, die diese Aussage bestätigt.
Integro-Seminar Sachverständigenrecht und
-praxis Praktizierende Privat- und Gerichtsgutachter sollten nicht nur
das fachliche Wissen sondern auch das rechtliche Hintergrundwissen regelmäßig
auf den neuesten Stand bringen. In diesem Seminar werden daher aktuelle
Rechtsfragen um die Bestellung/Wiederbestellung/Widerruf, Gerichtstätigkeit,
Haftung, Anwendung des JVEG, der Vertragsgestaltung, etc. behandelt. Teilnehmen
können Interessenten am 15. Mai 2009 in der IHK Berlin oder am 3. Juni 2009 im
Bildungszentrum der IHK Köln. Weitere Informationen zum Seminar gibt es im
Internet unter www.ifsforum.de - Seminare.
Seminar für
Immobiliensachverständige: Bewertung von Hotel- und Handelsimmobilien Bei
Bewertung von Hotel- und Handelsimmobilien gelten besondere Faktoren.
Wirtschaftliche Rahmendaten, Hotelklassifikation/Handelstyp, Markt- und
Wettbewerbsanalyse, Konzeption von Grundstücken und Gebäuden haben entscheidende
Auswirkungen auf die Wertertmittlung. Analysen von Mietverträgen , Bilanzen und
GuV des Hotelbetreibers bzw. der Abschätzung des realistischen Handelsumsatzes
sind dabei unerlässlich. Am 18. Juni 2009 veranstaltet das IfS zu dieser
Thematik in der IHK Offenbach ein Spezialseminar. Weitere Informationen zum
Thema sowie anmelden kann man sich unter www.ifsforum.de - Seminare.
Altersgrenze ist verfassungsgemäß und mit Europarecht
vereinbar Wieder einmal hat ein öffentlich bestellter Sachverständiger
erfahren müssen, dass es keinen Sinn macht, gegen die Altergrenze in den
Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften anzugehen. Sie ist und
bleibt gerichtsfest. Und das gilt auch unter Berücksichtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes und der EURichtlinien 2005/36/EG
(Dienstleistungsrichtlinine - DLRL und 2006/123/EG Berufsanerkennungsrichtlinie
- BARL). So hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom
29.1.2009 (Az.: 22 BV 08.1413) entschieden. Die Entscheidung haben wir in
unserer nächsten Ausgabe der IfS-Informationen (Heft 2/2009)
veröffentlicht.
Das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) ist reformiert worden Am 30. Dezember 2008 ist die
Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Das
neue Gesetz enthält nach wie vor Altbekanntes, wie das Verbot belästigender oder
irreführender Werbung, aber auch viele Neuerungen, die bei Nichtbeachtung zur
Abmahnfalle werden können. Die IHK Rhein- Neckar hat die wichtigsten Regelungen
zusammengefasst. Nachdem auch Sachverständige die Vorschriften des UWG bei ihrer
Werbung beachten müssen, haben wir die Zusammenfassung in der nächsten Ausgabe
unseren IfS-Informationen (Heft 2/2009) abgedruckt. Für öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige gelten neben dem UWG auch die Vorgaben aus den
Sachverständigenordnungen. Mehr über Zulässiges und Zuzulässiges in der Werbung
von Sachverständigen erfahren Sie in unserem Seminar "Mit Sachverstand werben."
In diesem Seminar werden Sachverständigen im Umgang mit den Grundlagen des
Wettbewerbsrechts vertrauter gemacht. Außerdem werden anhand von
Praxisbeispielen auch die ausgewählten Besonderheiten des Sachverständigenwesen
aufgezeit. Das Seminar findet am 12. Mai in der IHK Weingarten und am 17. Juni
in der IHK Schwerin, jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr, statt. Anmelden können Sie
sich online unter www.ifsforum.de - Seminare.
Anspruchsberechtigter muss nicht den billigsten Sachverständigen
ermitteln Bei der Einschaltung eines Privatsachverständigen zur
Feststellung eines Mangels vor einem Prozess oder zur Vorlage in
Gerichtsverfahren als sog. qualifizierter Parteivortrag geht es bei der
Endabrechnung um die Fragen der Erforderlichkeit einer
Sachverständigenbeauftragung und die Höhe der Sachverständigenvergütung. Hierzu
hat das AG Mannheim (13.2.2009, 3 C 459/08) entschieden, dass der Auftraggeber
nicht verpflichtet ist, den Markt zu erforschen, mit dem Ziel, den billigsten
Sachverständigen zu ermitteln. Lesen Sie die Leitsätze der Entscheidung in
unserer nächsten Ausgabe der IfS-Informationen (Heft 2/2009).
GEZ-Gebühren für die gewerbliche Nutzung eines Internet-PC auch bei
Gerichten umstritten Die Entscheidungen zur Gebührenpflicht von
internetfähigen PCs häufen sich. In einer Entscheidung des VG Wiesbaden vom
19.11.2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) verneint das VG Wiesbaden die Gebührenpflicht
für die gewerbliche Nutzung eines Internet- PCs. Bei Geräten, die speziell auf
einen Hörfunk- und Fernsehempfang ausgerichtet seien, entspreche es allgemeiner
Lebenserfahrung, dass der Besitzer sie gerade dafür angeschafft habe. Anders
verhalte es sich jedoch mit einem Internet-PC. Dieser werde – jedenfalls
außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen
des Hörfunks bereit gehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig genutzt.
In der Regel stehe die Nutzung zu telekommunikativen Anwendungen im Vordergrund,
ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken sei eher fernliegend.
Anders hat das VG Würzburg am 27.01.2009 (Az.: W 1 K 08.1886) entschieden. Das
VG Würzburg führt aus, dass der internetfähige Computer zum Empfang bereit
gehalten werde. Mit ihm könnten ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand
Rundfunkdarbietungen empfangen werden (§ 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV). Die Absicht
zur entsprechenden Nutzung sei ebenso wenig Voraussetzung wie konkrete
Anhaltspunkte dazu. Ein internetfähiger PC falle als neuartiges
Rundfunkempfangsgerät unter die Gebührenpflicht. Beide Urteile haben wir in den
IfS-Informationen 2/2009 abgedruckt.
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Wichtige Informationen rund um das Sachverständigenwesen gibt es im Internet
unter www.ifsforum.de und natürlich in den
IfS-Informationen – der Zeitschrift für Sachverständige. Fünf bis sechs Ausgaben
im Jahr gibt es zum Preis von € 29,80 inkl. MwSt. und Versandkosten. Jetzt
abonnieren per Fax 02 21 / 91 27 71 99 oder unter
www.ifsforum.de.
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| Wenn Sie den Newsletter nicht mehr haben
möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das IfS-Team: info@ifsforum.de |
Monatsspiegel Wissensforum vom
30.03.2009
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Sachverständigenvergütung
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Das
Umfrageinstitut "Hommerich Forschung" plant im März/April den Start der Umfrage
zu außergerichtlichen Stundensätzen von öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen aller Fachrichtungen. |
| Artikeldatum: |
25.03.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Für die
Entschädigung des Zeugen gilt nach wie vor das Entschädigungsprinzip. Die
Gebührentatbestände finden sich in den §§ 20 - 22 JVEG. Sie finden auch
Anwendung auf den sachverständigen Zeugen, es sei denn er kann nachweisen, dass
ihm bei seiner Vernehmung auch gutachterliche Fragen gestellt wurden; in diesem
Fall wird er wie ein Sachverständiger vergütet. |
| Artikeldatum: |
27.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
AG
Tiergarten |
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Der
Sachverständige kann nach § 13 JVEG eine höhere Vergütung erhalten, als in §§ 8
und 9 JVEG vorgesehen. Das gilt nicht nur für den Stundensatz, sondern auch für
die Auslagenpauschalen wie beispielsweise das Kilometergeld, das Tagegeld, die
Schreibgebühren oder die Fotokosten. Voraussetzung ist, dass er dem Gericht
seine Vergütungsvorschläge zur Kenntnis gibt und gleichzeitig den Antrag stellt,
bei beiden Prozessparteien das Einverständnis zu seinen Vorschlägen einzuholen
und im Falle der Weigerung einer Partei deren "Nein" durch die Zustimmung des
Gerichts zu ersetzen. |
| Artikeldatum: |
26.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Berlin |
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In seiner
Entscheidung vom 26.6.2008 (Az.: 33 Wx 28/08, 33) musste das OLG München
entscheiden, in welche Honorarstufe die gutachterliche Beurteilung der
Geschäftsfähigkeit einer betreuten Person fällt. Bekanntlich werden ärztliche
Gutachten nach den Honorargruppen M1 (50 €), M2 (60 €) und M3 (85 €) vergütet.
In der Anlage 1 zu § 9 werden dann die drei Gruppen im Einzelnen konkretisiert,
wobei nach Schwierigkeitsgraden (einfache Beurteilungen, durchschnittlicher
Schwierigkeitsgrad, hoher Schwierigkeitsgrad) differenziert
wird. |
| Artikeldatum: |
26.06.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
München |
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Während in
zahlreichen Kommentaren und Gerichtsentscheidungen für den Verlust des
Vergütungsanspruchs die Schuldform der groben Fahrlässigkeit verlangt wird, gibt
es immer wieder Gerichte, die bereits leichte Fahrlässigkeit ausreichen lassen.
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| Artikeldatum: |
29.07.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Karlsruhe |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Nachdem die
öffentliche Bestellung eines von der Industrie- und Handelskammer öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß § 22 SVO erloschen ist, ist
dieser nach § 24 SVO verpflichtet, seine Bestellungsunterlagen (Rundstempel,
Bestellungsurkunde, Ausweis) zurückzugeben. Sofern der ehemalige Sachverständige
dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommt, kann die Kammer ihren
Herausgabeanspruch mit Zwangsmitteln durchsetzen. Welche Zwangsmittel in Frage
kommen und wie die Kammer rechtmäßig vorgehen muss, soll in diesem Merkblatt
dargestellt werden. Im Anhang finden Sie die (vorrangig für NRW) relevanten
Vorschriften aus VwVG NW, VwVfG NW, LZG NW, VwZG und VwGO .
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| Artikeldatum: |
01.03.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IHK
Köln |
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Das LG Arnsberg
hat in seiner Entscheidung vom 21.11.2007 (Az.: 1 O 195/07) entschieden, dass
Provisionsangebote für die Erteilung von Gutachtenaufträgen im geschäftlichen
Verkehr nicht unterbreitet werden dürfen und/oder gemäß einer solchen
Ankündigung so verfahren werden darf. Der Sachverständige darf auch nicht solche
Angebote von Mitarbeitern seines Büros dulden. Mit einem derartigen Verhalten
verstoße der Sachverständige nach Ansicht des Gerichts gegen §§ 3, 4 Nr. 1 UWG
(unlauterer Wettbewerb). |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Die
Entscheidungen zur „Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit“ waren schon von
jeher zahlreich und zunehmend gewinnt man den Eindruck, dass die Gerichte sich
immer häufiger mit diesem Thema befassen (müssen). So auch im Fall, den das
Saarländische OLG Saarbrücken am 11.03.2008 (Az.: 5 W 42/08-16, 5 W 42/08)
entschieden hat. Hier führte die unzulässige Beweiswürdigung des
Sachverständigen zu seiner erfolgreichen Ablehnung. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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IfS intern
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Dieser Gedanke
taucht oft auf, wenn man auf ein Problem stößt - sei es als Sachverständiger
während der täglichen Arbeit oder als IfS-Mitglied, das sich mit einer Frage aus
dem Sachverständigenwesen beschäftigt. Und dann fängt das Suchen an.... Um hier
Zeit und Nerven zu sparen hat das IfS das IfS-Wissensforum ins Leben gerufen -
hier sind 30 Jahre gesammeltes Fachwissen online recherchierbar.
Zugangsberechtigt sind unsere Mitglieder und Abonnenten der IfS-Informationen.
Weitere Informationen erteilt Frau RAin Katharina Bleutge:
k.bleutge@ifsforum.de. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
27.02.2009
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Neues aus Berlin
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Das BMWi
beabsichtigt, § 36 GewO zu ändern, um den Anforderungen der Dienstleistungs- und
Berufsanerkennungsrichtlinie gerecht zu werden. Geplant ist, dass das BMWi in §
36 GewO die Verordnungsermächtigung erhält, die Anforderungen und das Verfahren
zu bestimmen für ausländische Personen, die sich als Sachverständige für ein
bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellen lassen möchten, und die Inhaber von
Berufsqualifikationen sind, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erworben wurden, oder die im Inland vorübergehend Tätigkeiten
ausüben möchten, die einem öffentlich bestellten Sachverständigen vorbehalten
sind. Außerdem soll die Möglichkeit für die Bestellungskörperschaften entfallen,
durch Satzung oder Verordnung eine Altersgrenze und eine Residenzpflicht
festzulegen. Auf Initiative des IfS haben die im Vorstand vertretenen
Organisationen eine Arbeitsgruppe gebildet und eine inhaltlich abgestimmte
Stellungnahme erarbeitet. Die gegenüber dem BMWi abgegebenen Stellungnahmen von
BAK, BIK, BVS, DIHK, VLK und ZDH sind über die Verlinkung im IfS-Wissensforum
abrufbar. |
| Artikeldatum: |
24.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Für den
Immobiliensachverständigen
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Die Reform der
Erbschaftsteuer ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Bundespräsident Horst
Köhler hat das Gesetz über den Jahreswechsel unterschrieben. Die Reform war
aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber
Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet angesehen. Durch das Reformgesetz soll
das Immobilienvermögen im Erbfall marktnäher bewertet werden, ein der
Erbschaftssteuer zugrundeliegender Immobilienwert soll damit dem Verkehrswert
(Marktwert, gemeinen Wert) der Immobilie entsprechen. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Der beklagte
Sachverständige nahm an einem Lehrgang „Der Grundstücksgutachter“ teil, der von
der Weiterbildungsinstitution einer Kammer angeboten wurde. Der Lehrgang endete
mit einer Prüfung und der Erteilung eines „Zertifikats“. Anschließend
bezeichnete sich der Sachverständige als von der IHK zertifizierter
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, als
qualifizierter Gutachter für die Grundstücksbewertung mit Zertifizierung durch
die IHK und als geprüfter Sachverständiger. Die IHK mahnte ihn daraufhin wegen
irreführender Werbung ab. Er widersprach und handelte sich eine
Unterlassungsklage der IHK ein. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Zum 1. November
2008 ist in Deutschland ein neues GmbH-Recht in Kraft getreten. Wir hatten in
dieser Zeitschrift bereits darüber berichtet (IfS-Informationen 2/2008, S. 2).
Da sich zunehmend mehr Sachverständige in der Rechtsform der GmbH
zusammenschließen, dürfte eine einführende Information über die Neuerungen
sowohl für die bereits bestehenden Sachverständigen-GmbH's als auch für
diejenigen Sachverständigen, die die Gründung einer GmbH beabsichtigen, von
Interesse sein. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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In zunehmendem
Umfang versuchen Prozessvertreter der unterlegenen Prozesspartei nach Abschluss
des Rechtsstreits im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren, einen Teil der
Vergütung des Sachverständigen zu reduzieren oder auf Null festsetzen zu
lassen. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Die
Prozessparteien haben im Verfahren nach §§ 2 und 4 JVEG bei der Überprüfung der
Rechnung eines Sachverständigen keine Mitwirkungsrechte. Sie werden also weder
vom Anweisungsbeamten noch - bei der gerichtlichen Festsetzung - vom Gericht um
Stellungnahme gebeten. Deshalb bestimmt § 4 Abs. 9 JVEG, dass die Beschlüsse
nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 nicht zu Lasten des Kostenschuldners wirken. Die
Prozessparteien können also im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren gegen
die einzelnen Kostenansätze, also auch gegen die bereits ausgezahlte
Sachverständigenvergütung, Erinnerung einlegen (§ 66
GKG). |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Die Zahl der
gerichtlichen Entscheidungen, in welchen Kostenbeamte und Gerichte anzweifeln,
dass die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl tatsächlich erforderlich
gewesen ist, nimmt zu. Zur Begründung verweisen sie auf eine eigene Schätzung,
ohne die dazu erforderliche Sachkunde zu haben. Dies erstaunt, weil doch unsere
höchsten Gerichte entschieden haben, dass die erforderliche Stundenzahl nicht
geschätzt werden darf und dass die Beweislast für die Erforderlichkeit nicht
beim Sachverständigen, sondern beim Kostenbeamten bzw. Gericht
liegt. |
| Artikeldatum: |
24.06.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
Düsseldorf |
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Neues vom Büchermarkt
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Trotz
verbesserter Zahlungsmoral werden in Deutschland fällige Geldforderungen nach
wie vor oft nur zögerlich oder gar nicht bezahlt. Marktstarke Schuldner, dazu
gehört auch die Öffentliche Hand, nutzen ihre Marktstellung aus und zahlen ihre
Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder lassen sich sogar verklagen. Auf
diese Weise erlangen sie auf Kosten ihrer Gläubiger zinslose Kredite, ohne dafür
Sicherheiten stellen zu müssen. Nachteilig betroffen sind davon vor allem kleine
und mittlere Unternehmen, die wenig Eigenkapital haben und sich daher die
erforderliche Zwischenfinanzierung nicht leisten können. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Deutscher
Industrie- und Handelskammertag |
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IfS intern
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IfS-Informationen - Inhaltsverzeichnis
2008 |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Herr Wolfgang
Roeßner, eine tragende Säule des Sachverständigenwesens, hat die Altersgrenze
erreicht und wird Kammern und Verbänden leider nicht mehr als aktiver
Kammermitarbeiter zur Verfügung stehen. Man könnte auch sagen: Der Lotse geht
von Bord. Er ist am 24.11.2008 anlässlich der Sitzung des
Sachverständigenausschusses der IHK Region Stuttgart verabschiedet worden. Ein
großer Trost ist allerdings, dass Prof. Roeßner als Anwalt seine juristische
Tätigkeit fort führt und als kritischer Beobachter der Sachverständigenszene
weiterhin mit seiner Fachkompetenz erhalten bleibt. |
| Artikeldatum: |
01.02.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
28.01.2009
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IfS intern
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Auf Einladung
der Ingenieurkammer Bau NRW findet die diesjährige IfS-Mitgliederversammlung am
26. Juni 2009 im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen statt. Am Vortag ist
wieder eine Schulung für Mitarbeiter unserer Mitgliedskammern geplant;
Themenvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Bitte merken Sie sich diese Termine
vor - Einladungen mit weiteren Informationen werden wir Ihnen wie immer
rechtzeitig zusenden. |
| Artikeldatum: |
28.01.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues aus Berlin
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Die
Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz sind zurzeit damit beschäftigt, die
Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in deutsches Recht umzusetzen,
nachdem 2005 bereits die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) umgesetzt worden
ist. Betroffen ist davon auch die öffentliche Bestellung, die auf ihre
Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinien überprüft wird. Die Ministerien
sind der Meinung, dass die öffentliche Bestellung unter den Anwendungsbereich
der Richtlinien fällt - insbesondere sei die BARL anwendbar. DIHK, ZDH und BIK
haben ihre gegenteilige Auffassung in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert
(s. Verlinkung zum IfS-Wissensforum). |
| Artikeldatum: |
28.01.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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2009 startet die
neue Umfrage zu außergerichtlichen Stundensätzen von Sachverständigen für die
Novellierung des JVEG. Mit Unterstützung der Dachorganisationen der
Bestellungskörperschaften, der Verbände und des IfS wird Prof. Hommerich
(Hommerich Forschung) die Umfrage durchführen und auswerten. Die Ausschreibung
mit Fragebogen und neuer Sachgebietsliste können Sie über die Verlinkung zum
IfS-Wissensforum abrufen. Beides ist auch im nächsten Heft der IfS-Informationen
(1/2009) noch einmal abgedruckt. |
| Artikeldatum: |
01.01.2009 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues vom Büchermarkt
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Das
„Selbständige Beweisverfahren“ dient dazu, in Streitfällen rechtzeitig Beweise
zu sichern, um darauf aufbauend eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder
im anschließenden Hauptsacheverfahren die in diesem Verfahren gewonnen
Erkenntnisse als erbrachten Beweis verwerten zu können. Jürgen Ulrich (VorsRiaLG
Dortmund) hat sich in seiner 2. überarbeiteten Auflage mit diese Thema
ausführlich beschäftigt. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
VorsRiaLG
Dortmund Jürgen Ulrich |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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In der
Zivilprozessordnung gibt es ein besonderes Verfahren, mit dessen Hilfe man
schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen kann, als wenn man das "normale"
prozessuale Streitverfahren nutzen würde. Man nennt dieses Verfahren den
Urkunden- und Wechselprozess; es ist in den §§ 592 - 605a ZPO geregelt. Im
Urkundenprozess darf ein Sachverständigengutachten aus einem vorangegangenen
selbständigen Beweisverfahren nicht als Urkunde eingebracht werden.
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| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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In Aufsätzen und
Seminaren wird den Sachverständigen vermittelt, dass sie ihre
Sachverständigentätigkeit auch in der Rechtsform einer GmbH erbringen können.
Allerdings gilt das nur für den außergerichtlichen Bereich, weil bei
Gerichtsauftrag der Sachverständige das Gutachten als „natürliche Person“
erstatten muss (auch wenn die Unternehmung nach dem JVEG gegenüber dem Gericht
abrechnen darf). Mit der Tätigkeit in der Rechtsform der GmbH ist ein gewisser
Schutz vor übermäßiger Haftung verbunden; der Sachverständige haftet für Schäden
aus schuldhafter Pflichtverletzung nicht mit seinem privaten
Vermögen. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Ein Student darf
nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen
internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme
empfangen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 06.10.2008 entschieden
und damit erstmals in Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gebührenbescheid
des WDR Köln aufgehoben (Az.: 7 K 1473/07). |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Erfahrung kann
man nicht lernen, Erfahrung kann man nur machen. Gemäß dieser Erkenntnis haben
die Teilnehmer des neuen IfS-Seminares „Praxis der Wertermittlung“ eine Laden-
und Büroimmobilie bewertet, die im Eigentum einer Städtischen
Immobiliengesellschaft und eines großen Versicherungskonzernes steht. Die
Eigentümer benötigen von unabhängiger und qualifizierter Seite Auskunft über den
Wert ihrer Immobilie. Da war das neue Praxisseminar des IfS genau das Richtige
für sie. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Es gibt keinen
Automatismus dahingehend, dass ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger bei
Vorliegen von Mängeln des Gutachtens keine Vergütung erhält. Nur wenn ein
Gutachten wegen inhaltlicher Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige
diese Unverwertbarkeit in vorwerfbarer Weise verursacht hat, verliert er seinen
Vergütungsanspruch. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sind
gutachterliche Tätigkeiten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen
teilweise verwertbar und teilweise wegen Unbrauchbarkeit nicht verwertbar, hat
der Sachverständige einen Anspruch auf Vergütung für die Teile seines Gutachtens
und seiner Teilnahme am Termin, die verwertbar sind. Eine vollständige Versagung
des Vergütungsanspruchs in einem solchen Fall widerspricht der Zielsetzung der
Inanspruchnahme des Sachverständigen im gerichtlichen
Verfahren. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sehr geehrter Herr Krause,
wir
freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe unseres Newsletters vorstellen zu
können.
IfS-Informationen aktuell vom 21.01.2009 |
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IfS-Seminare 1. Halbjahr 2009 online
buchen Vor wenigen Wochen hat das IfS sein aktuelles Seminarprogramm für
das 1. Halbjahr 2009 herausgebracht. Es gibt wieder eine Vielzahl von
Einführungs-, Grund- und Vertiefungsseminare. Aber auch interessante
Fortbildungsveranstaltungen für bereits öffentlich bestellte sowie zertifizierte
Sachverständige sind im aktuellen Lehrgangsprogramm enthalten. Die Seminare
können Sie online buchen unter www.ifsforum.de - Seminare.
2009 startet die neue Umfrage zu außergerichtlichen
Stundensätzen In diesem Jahr führt ein Marktforschungsinstitut im Auftrag
des Bundesamtes für Justiz unter den öffentlich bestellten Sachverständigen eine
erneute Umfrage zu deren außergerichtlichen Stundensätzen durch. Die Ergebnisse
dieser Umfrage sollen dafür genutzt werden, die Honorarsätze des JVEG zu
überprüfen. Außerdem sollen auf diese Weise auch Sachgebiete einer Honorargruppe
nach dem JVEG zugeordnet werden, die jetzt neu in die überarbeitete
Sachgebietsliste aufgenommen worden sind - denn die Sachgebietsliste des JVEG
(Anhang 1 zu § 9 JVEG) ist überabeitet worden. In unserer Ausgabe 01/2009 der
IfS-Informationen haben wir die novellierte Sachgebietsliste und der Fragebogen,
der an die Sachverständigen verschickt wird, abgedruckt.
Lehrgang "Sachverständiger für Immobilienbewertung (IfS)" beginnt
am 5. Februar 2009 in Düsseldorf Ab 5. Februar 2009 läuft im IHK-Forum in
Düsseldorf der 30. Lehrgang "Sachverständiger für Immobilienbewertung (IfS)".
Der modular aufgebaute Lehrgang (4 Module) bietet die Möglichkeit, die für die
Sachverständigentätigkeit notwendige berufliche Immobilienpraxis zu vertiefen
und sich neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Nachdem nur noch wenige
Plätze zu vergeben sind, bitten wir, sich bei Interesse direkt telefonisch mit
dem IfS in Verbindung setzen: 0221/91277112.
Mit einem
Euro eine GmbH gründen Zum 1. November 2008 ist in Deutschland ein neues
GmbH-Recht in Kraft getreten. Da sich zunehmend mehr Sachverständige in der
Rechtsform der GmbH zusammenschließen, dürfte eine einführende Information über
die Neuerungen sowohl für die bereits bestehenden Sachverständigen-GmbH's als
auch für diejenigen Sachverständigen, die die Gründung einer GmbH beabsichtigen
von Interesse sein. In dem IfS-Seminar "Zusammenschlüsse von Sachverständigen -
die günstigste Gesellschaftsform" werden neben weiteren Gesellschaftsformen die
Neuregeungen des GmbH-Rechts behandelt. Das Seminar findet nachmittags am 7. Mai
2009 in der IHK Bayreuth statt.
Wertermittlung 2009 in
der Praxis Unter dem Titel "Novelle der WertV und ihre Umsetzung in die
Praxis" werden in einem interaktiv gestalteten Seminar für erfahrene
Wertermittlungspraktiker die neuen Regelungen der ImmoWertV und deren Umsetzung
in die Wertermittlungspraxis behandelt. Zwei Seminartermine stehen zur Auswahl:
Donnerstag, 26. Februar 2009 in der IHK-Akademie München bzw. Dienstag, 16. Juni
2009 in der IHK Hannover. Anmelden kann man sich online über www.ifsforum.de -
Seminare, per Email (info@ifsforum.de) oder Fax (0221/91277199) oder auf dem
Postweg (IfS, Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln).
Sachverständiger bestimmt Stundenzahl Die Zahl der
gerichtlichen Entscheidungen, in welchen Kostenbeamte und Gerichte anzweifeln,
das die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl tatsächlich erforderlich
gewesen ist, nimmt zu. Zur Begründung verweisen sie auf eine eigene Schätzung,
ohne die dazu erforderliche Sachkunde zu haben. Dies erstaunt, weil doch unsere
höchsten Gerichte entschieden haben, dass die erforderliche Stundenzahl nicht
geschätzt werden darf und dass die Beweislast für die Erforderlichkeit nicht
beim Sachverständigen, sondern beim Kostenbeamten bzw. Gericht liegt. Lesen Sie
die jüngste Entscheidung (OLG Düsseldorf vom 24.6.2008, Az.: 1-10 W 40/08) zu
dieser Thematik in den IfS-Informationen 01/2009.
Öffentliche Bestellung auf europäischen
Richtlinienprüfstand Die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) und
Justiz (BMJ) sind zurzeit damit beschäftigt, die Vorgaben der
Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in deutsches Recht umzusetzen, nachdem 2005
bereits die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) in deutsches Recht umgesetzt
worden ist. Betroffen ist davon u.a. auch die öffentliche Bestellung nach § 36
GewO. Denn nach der Rechtsauffassung der Ministerien fällt die öffentliche
Bestellung und Vereidigung als Berufszugangs- bzw. Genehmigungsregelung unter
den Anwendungsbereich der Richtlinien, insbesondere unter die BARL. Die
Dachorganisationen der Bestellungskörperschaften sind dagegen der Meinung, dass
die öffentliche Bestellung und Vereidigung berufs- und dienstleistungsneutral
ist. Lesen Sie dazu in unserer nächsten Ausgabe der IfS-Informationen die
gemeinsame Stellungnahme von DIHK, ZDH und BIK .
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Wichtige Informationen rund um das Sachverständigenwesen gibt es im Internet
unter www.ifsforum.de und natürlich in den
IfS-Informationen – der Zeitschrift für Sachverständige. Fünf bis sechs Ausgaben
im Jahr gibt es zum Preis von € 29,80 inkl. MwSt. und Versandkosten. Jetzt
abonnieren per Fax 02 21 / 91 27 71 99 oder unter
www.ifsforum.de.
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| Wenn Sie den Newsletter nicht mehr haben
möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das IfS-Team: info@ifsforum.de |
Monatsspiegel Wissensforum vom
26.11.2008
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Sachverständige
erhalten des Öfteren Gutachtenaufträge von Rechtsanwälten. Das Gutachten dient
meist dem Zweck, als sog. qualifizierter Parteivortrag in ein Gerichtsverfahren
eingeführt zu werden. Nun könnte man meinen, wer die Musik bestellt, muss sie
auch bezahlen. In dem vom LG Offenburg entschiedenen Fall (28.2.2008, Az.: 2 O
378/06) zahlte aber zunächst niemand. Aus diesem Grund hatte ein
Sachverständiger den Rechtsanwalt und seinen Mandanten als Gesamtschuldner
verklagt. |
| Artikeldatum: |
28.02.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Offenburg |
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Die Besorgnis
wegen Befangenheit kann nicht nur bei Sachverständigen gegeben sein - es kann
auch eine Kammer „treffen“. So hatte sich das OVG Lüneburg in seinem Beschluss
vom 09.05.2008 (Az.: 1 OB 87/08) damit zu beschäftigen, ob eine
Landwirtschaftskammer und ihre Mitarbeiter wegen Besorgnis der Befangenheit
abgelehnt werden können. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Aufgrund einer
neuen Entscheidung des OLG Koblenz vom 1.2.2008 (Az.: 8 U 751 /07) machen wir
erneut darauf aufmerksam, dass ein neu in eine bestehende Gesellschaft
eintretender Gesellschafter persönlich auch für sog. Altschulden haftet, die vor
seinem Eintritt begründet wurden. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Ein Blick in die
Rechtsprechungssammlung im IfS-Wissensforum zeigt: das Thema Bauteilöffnung
durch Sachverständige ist immer wieder Gegenstand von rechtlichen
Auseinandersetzungen. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Das Sachgebiet
„Abstammungsbegutachtung und DNS-Profilerstellung“ gehört zum Bereich der
Wirtschaft im Sinne des § 36 GewO und fällt damit in die
Bestellungszuständigkeit der IHKn. So jedenfalls hat es das VG Karlsruhe mit
Urteil vom 31.01.2008 (Az.: 9 K 1860/05) entschieden und zwei Sachverständigen
recht gegeben, die auf öffentliche Bestellung auf diesen Gebieten geklagt
hatten. Die IHK hatte die Bestellungszuständigkeit verneint, da diese Gebiete
nicht zu den Gebieten der Wirtschaft im Sinne des § 36 GewO
gehörten. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Es soll Richter
geben, die sich nicht nur Sachfragen, sondern auch Rechtsfragen von dem
beauftragten Sachverständigen beantworten lassen. Jedenfalls wurde ein Fall
bekannt, in welchem der Richter in einem Streit über Umfang und Höhe eines
Steuerberaterhonorars in seinem Beweisbeschluss 10 konkrete Fragen gestellt
hatte, von denen ein Teil reine Rechtsfragen waren. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Auf die in der
Überschrift aufgeworfene Frage antworten Juristen typischerweise mit einem „Das
kommt darauf an...“. Das stimmt auch, denn bei der Frage, ob ein
Befangenheitsantrag begründet ist, kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall
an. Trotzdem gibt es einen Grundsatz, der durch die Rechtsprechung gefestigt
ist: wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige über die gestellten
Beweisfragen hinausgeht, wird er in der Regel abgelehnt. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Für einfache
Übersetzungen gibt es 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des
schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von
Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert,
erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro. Bei außergewöhnlich schwierigen Texten
wird ein Honorar von 4 Euro gewährt. |
| Artikeldatum: |
01.03.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
- |
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Sachverständige
fragen immer wieder an, welche Stundenzahl sie in Rechnung stellen können, wenn
sie mit der Bahn oder dem Pkw zum Gerichtstermin oder zur Ortsbesichtigung
fahren und dabei auch übernachten müssen. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Peter
Bleutge |
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Neues vom Büchermarkt
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Aktuell ist die
52. Lieferung zum Kommentar des Landmann/Rohmer erschienen. In dieser Lieferung
hat der Kommentator, Dr. Peter Bleutge, in Band I die ersten 25 Seiten der
Kommentierung zu § 36 GewO überarbeitet; die restlichen, bereits überarbeiteten
100 Seiten werden in der nächsten Lieferung 53 erscheinen; die Auslieferung der
53. Lieferung erfolgt Anfang nächsten Jahres. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues aus Berlin
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Bei den Rufen
nach Bürokratieabbau muss man sich manchmal wundern, was in der Gesetzgebung
passiert. Wir hatten in Heft 1/2008 (S. 7) über das neue Fleischgesetz berichtet
- darin werden die bisher zuständigen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen durch behördlich zugelassene Klassifizierungsunternehmen
ersetzt. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Für den
Immobiliensachverständigen
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Themen,
Referenten, Informationen und Kontakte machen das Bodenseeforum zu einem
Ereignis der Immobilienbewertung. Die Beiträge der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer und das hohe Niveau der Diskussion zeigen es: Zum Bodenseeforum
kommen herausragende Immobilienbewerter. Mit seinem anspruchsvollen Programm ist
das Bodenseeforum zum festen Bestandteil des Wertermittlungsjahres geworden:
Jeweils am 03. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, trifft sich die
Wertermittlungskompetenz am Bodensee. |
| Artikeldatum: |
01.11.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
26.09.2008
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Neues aus Europa
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Die europäische
Sachverständigenorganisation EuroExpert hat am 26.06.2008 in der Vertretung des
Landes Hessen bei der EU in Brüssel ihr 10-jähriges Jubiläum
gefeiert. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Veranstaltungen
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Endlich ist es
soweit! So denken viele Sachverständige, wenn es um die Novellierung des
Rechtsberatungsgesetzes geht, das in Gestalt des neuen
Rechtsdienstleistungsgesetzes seit dem 1. Juli 2008 in Kraft ist. Das IfS bietet
ein Seminar zum neuen RDG am 6.11.2008 in der IHK Nürnberg an.
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| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Wer sich
unberechtigt weigert, ein vom Gericht angefordertes Gutachten zu erstatten, muss
mit unangenehmen Folgen rechnen. Nach § 409 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann
Sachverständigen z. B. ein Ordnungsgeld auferlegt werden, wenn sie nicht
erscheinen oder die Gutachtenerstattung verweigern. |
| Artikeldatum: |
11.02.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
Brandenburg |
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Das OLG Celle
hatte mit Beschluss vom 26.10.2007 (Az.: 2 W 102/07) eine Entscheidung des
Landgerichts bestätigt, das die Leistung des Sachverständigen, der ein
versicherungsmathamatisches Gutachten erstattet hatte, der Honorargruppe 8 (€ 85
pro Stunde) zugewiesen hatte. Der Sachverständige selbst hatte gerichtliche
Festsetzung beantragt, seinen Stundensatz der Honorargruppe 10 (€ 95 pro Stunde)
zuzuordnen. |
| Artikeldatum: |
26.10.2007 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
Celle |
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Ein aktueller
Fall aus unserer Praxis regt dazu an, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen,
auf welche Positionen Sachverständige bei der Abrechnung nach dem JVEG
Mehrwertsteuer berechnen können. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 JVEG wird gesondert
ersetzt die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit sie nicht nach §
19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt. |
| Artikeldatum: |
01.04.1993 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
OLG
Oldenburg |
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Immer häufiger
berichten Sachverständige, dass sie aufgefordert werden, die von ihnen geltend
gemachten Pauschalen aufzuschlüsseln und gleichzeitig deren Notwendigkeit
nachzuweisen. Mithin stellen sich Fragen nach der Anspruchsgrundlage, nach dem
Umfang der Erstattungsfähigkeit und der Zulässigkeit, diese Kosten zu
pauschalieren. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Der DIHK hat die
überarbeiteten fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Brand-,
Explosions,- Sturm- und Leitungswasserschäden“ im Arbeitskreis
Sachverständigenwesen verabschiedet. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Deutscher
Industrie- und Handelskammertag |
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Der Arbeitskreis
Sachverständigenwesen hat fachliche Bestellungsvoraussetzungen für das
Sachgebiet „Photovoltaik /Photovoltaische Anlagentechnik“ beschlossen. Diese
gelten als verabschiedet. Die IHK Kassel wird ein Fachgremium für dieses
Sachgebiet einrichten. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Deutscher
Industrie- und Handelskammertag |
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Für das
Bestellungsgebiet "Telekommunikation im Bereich Verbindungspreisberechnung" sind
die Bestellungsvoraussetzungen überarbeitet worden und gelten als
verabschiedet. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Deutscher
Industrie- und Handelskammertag |
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Die Richtlinie
zu § 9 der Muster-Sachverständigenordnung (MSVO/DIHK) ist vom DIHK überarbeitet
und neu gefasst worden. § 9 MSVO/DIHK regelt, ob und in welchem Umfang
Hilfskräfte und/oder Mitarbeiter eines öffentlich bestellten Sachverständigen
bei der Erbringung der sachverständigen Leistung eingesetzt werden können.
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| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Qualifizierte
Konferenzdolmetscher können bundesweit über die Datenbank des Verbandes der
Konferenzdolmetscher gesucht und gefunden werden. Auf der Seite www.vkd.bdue.de
kann unter der Rubrik "Dolmetscher-Suche" zum Beispiel auch nach Städten
und/oder Sprachen gesucht werden. |
| Artikeldatum: |
05.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Verband der
Konferenzdolmetscher im BDÜ |
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Neues aus Berlin
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Der Deutsche
Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und
zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Die Gründung von GmbHs soll
damit leichter und schneller möglich sein. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
BMJ |
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Der Bundestag
hat am 26.06.08 in zweiter und dritter Lesung das Forderungssicherungsgesetz
(FoSIG) verabschiedet (BT-DS 16/511 v. 02.02.2006). Das seit Anfang 2006
laufende Gesetzgebungsverfahren konnte damit jetzt im Bundestag zum Abschluss
gebracht werden. Der Gesetzesentwurf muss nun im September noch durch den
Bundesrat und tritt dann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft. Die
Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB wird
gestrichen. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Mit der
„Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffahrtsstraßen-
Ordnung (BinSchStrAbweichV)“ plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung den Einsatz öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, bzw. gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 von einer akkreditierten
Stelle zertifizierter Boots- und Yachtsachverständiger. Sie sollen
Bescheinigungen ausstellen dürfen über nicht untersuchungspflichtige
Kleinfahrzeuge. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Das
Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet
beschlossen. |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
BMJ |
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Das
Akkreditierungssystem in Deutschland wird neu strukturiert: es wird zukünftig
nur noch eine einheitliche nationale Akkreditierungsstelle geben, die die
Prüfung von Konformitätsbewertungsstellen übernimmt. Das Europäische Parlament
hat am 21.02.2008 das so genannte „Goods Package“ verabschiedet, das auch eine
Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung enthält (EU-Verordnung
Nr. 765/2008/EG, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom
13.08.2008, L 218, S. 30). |
| Artikeldatum: |
01.09.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
18.06.2008
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Neues vom Büchermarkt
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Das
Praxishandbuch Sachverständigenrecht von Dr. Walter Bayerlein ist im Mai diesen
Jahres in der 4. Auflage erschienen. Die Neuauflage kann für 118,00 EUR über den
Buchhandel (Beck-Verlag) bezogen werden. |
| Artikeldatum: |
16.06.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Walter
Bayerlein |
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Sachverständigenvergütung
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Wenn
Sachverständige im Gutachten Fotos verwenden, erfolgte die Abrechnung bisher
immer über § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG. Für die Originalfotos, also die Serie
für das Originalgutachten, gibt es nach diesem Gebührentatbestand 2 Euro für
jedes Foto, unabhängig davon wie es hergestellt und in das Gutachten integriert
wird. Für jeden weiteren Abzug oder Ausdruck gibt es 0,50 Euro pro Foto. Nun
hatte das AG Köln (Beschluss vom 4.4.2008, Az.: 143 H 2/07) einen Fall zu
entscheiden, in dem der Sachverständige 25 Digitalfotos für das
Originalgutachten als Einzeldateien, die dem Gutachten auf CDROM beigelegt
waren, nach § 7 Abs. 3 JVEG abgerechnet hatte. Nach diesem Gebührentatbestand
kann der Sachverständige je Datei 2,50 € abrechnen. Er kam so auf einen Betrag
von 74,38 € ( 2,50 x 25 = 62,50 plus 19% MWST). Dieser Betrag wurde ihm aufgrund
eines Antrags auf gerichtliche Festsetzung zugesprochen. |
| Artikeldatum: |
04.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
AG
Köln |
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Der Aufsatz von
Dr. Bleutge gibt einen detaillierten Überblick über die Verfahrensvorschriften
bei der Abrechnung nach dem JVEG. Für den Laien verständlich werden die zu
beachtenden Fristen bei der Rechnungsstellung ebenso behandelt wie die
Voraussetzungen für das Beschwerdeverfahren nach dem
JVEG. |
| Artikeldatum: |
13.06.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Peter
Bleutge |
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Wenn eine Partei
einen Antrag auf Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis
der Befangenheit stellt, entscheidet das Gericht über diesen Antrag durch
Beschluss. Handelt es sich um ein Berufungsverfahren, das erstinstanzlich vor
dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wurde, kann keine sofortige Beschwerde
beim Landgericht als Berufungsinstanz eingelegt werden, wenn dieses den
Befangenheitsantrag ablehnt. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wann endet ein
selbständiges Beweisverfahren und wie lange kann eine Partei verlangen, dass der
Sachverständige ergänzend zu seinem Gutachten Stellung nimmt? Das selbständige
Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens bei den
Parteien, sofern weder das Gericht eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat,
noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des
Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder
Ergänzungsfragen mitgeteilt haben. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sowohl im
Zivilgerichtsverfahren (§ 91 ZPO) als auch im Verwaltungsgerichtsverfahren (§
162 VwGO) werden der obsiegenden Partei die Kosten erstattet, die für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich waren. Werden also vom Kläger
oder Beklagten Sachverständige mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt,
müssen die dem Sachverständigen zugebilligten Stundensätze und sonstigen
Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen von der unterliegenden Prozesspartei
erstattet werden. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Immer wieder
wird die Frage nach dem "richtigen" Gutachtenaufbau gestellt. Denn eine der
grundlegenden sachverständigen Leistungen ist die Gutachtenerstellung durch
Sachverständige. Wie ein Gutachten im Einzelnen auszusehen hat, ist nicht
festgeschrieben. In den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften
gibt es in bestimmten Gebieten Aussagen zu den Anforderungen an Gutachten. Auch
die Rechtsprechung und die Fachliteratur haben Anforderungen an Inhalt und
Aufbau von Gutachten entwickelt, die von Sachverständigen beachtet werden
sollten – nicht zuletzt wegen der Gefahr der Haftung oder des Verlustes der
Vergütung. Das IfS hat in Abstimmung mit den IHKn die Anforderungen in dem
Merkblatt "Empfehlungen zum Aufbau eines schriftlichen
Sachverständigenguatchtens" zusammengefasst. Das Merkblatt kann kostenlos auf
der IfS-Webseite unter www.ifsforum.de heruntergeladen und versendet
werden. |
| Artikeldatum: |
01.09.2006 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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IfS intern
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Das IfS hat am
11. April 2008 in der Handwerkskammer Dortmund die diesjährige
Mitgliederversammlung abgehalten. |
| Artikeldatum: |
21.05.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Katharina
Bleutge |
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Monatsspiegel Wissensforum vom
29.05.2008
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Sachverständigen- und
Gutachtenpraxis
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Der Vortrag
beschäftigt sich mit den verwaltungsrechtlichen Grundlagen für den Widerruf und
die Rücknahme der öffentlichen Bestellung. |
| Artikeldatum: |
06.02.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Katharina
Bleutge |
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Die Altersgrenze
für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist durch Gründe des
Allgemeinwohls gerechtfertigt, als erwartet werden darf, dass die
Leistungsfähigkeit generell im Alter nachlässt und Qualitätsdefizite erwartet
werden müssen. Das Gericht äußert allerdings Zweifel daran, ob eine "starre"
Höchstaltersgrenze pauschal in jedem Einzelfall angemessen und durch ein
legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die
Berufung wurde zugelassen. |
| Artikeldatum: |
11.03.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
VG
München |
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Sachverständige
kennen die Unterscheidung des "sachverständigen Zeugen" vom "Sachverständigen"
aus dem gerichtlichen Vergütungsrecht. Diese Unterscheidung kann aber auch im
Verfahrensrecht eine Rolle spielen. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Bei der
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der
Sachverständige tatsächlich und objektiv befangen ist. Entscheidend ist, ob aus
Sicht einer verständigen Partei Gründe vorliegen, die die Besorgnis
rechtfertigen, der gerichtlich beauftragte Sachverständige trete ihr nicht
unbefangen und unparteilich gegenüber. |
| Artikeldatum: |
22.06.2007 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
LG
Aachen |
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Nicht jede
Geltendmachung einer abgetretenen Forderung ist zugleich eine
erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Seminarunterlage
zum Kammermitarbeiterseminar am 10.04.2008 in der IHK Dortmund. Themen waren
"Bestellungfähige Sachgebiete und Prüfung des abstrakten Bedürfnisses nach § 36
GewO" (RA Axel Rickert, DIHK), "Die öffentliche Bestellung und Vereidigung für
Sachgebiete des Handwerks - Teilgebietsbestellungen und abstraktes Bedürfnis"
(Ass. Gerrit Dieckmann, HWK Düsseldorf), "Meist unterschätzt: Die Benennung von
Sachverständigen" (Ass. Wolfgang Roeßner, IHK Stuttgart) und "Der
EuroExpertFinder" (RAin Katharina Bleutge, IfS). |
| Artikeldatum: |
10.05.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Wenn eine Partei
einen Antrag auf Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis
der Befangenheit stellt, entscheidet das Gericht über diesen Antrag durch
Beschluss. Handelt es sich um ein Berufungsverfahren, das erstinstanzlich vor
dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wurde, kann keine sofortige Beschwerde
eingelegt werden, wenn das Gericht den Befangenheitsantrag
ablehnt. |
| Artikeldatum: |
22.01.2007 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
KG
Berlin |
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Referat
anlässlich des diesjährigen AGS-Seminars am 17.01. und 18.01.2008 in
Fulda/Künzell für landwirtschaftliche Sachverständige, die an einer öffentlichen
Bestellung interessiert sind. |
| Artikeldatum: |
17.01.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Günther
Lißmann |
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Anschriften der
für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von landwirtschaftlichen
Sachverständigen zuständigen Behörden, zusammengestellt von Dr. Günther Lißmann
(Leiter der hessischen Bestellungsbehörde für die öffentliche Bestellung und
Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft,
des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei). Zu beachten ist bei dieser Liste,
dass Anfang 2008 in Bayern die Zuständigkeiten vom Ministerium auf die IHKs
übertragen worden sind. |
| Artikeldatum: |
08.05.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Günther
Lißmann |
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Anlässlich des
diesjährigen ostbayerischen Sachverständigentages in der IHK Regensburg hat Frau
Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom IfS einen kurzen Überblick über Aktuelles
im Sachverständigenwesen gegeben. Themen waren "Neues aus der Gesetzgebung und
von den Kammern", "Neues aus Sachverständigenrecht und -praxis" und "Neues aus
Europa". |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Katharina
Bleutge |
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Neues aus Berlin
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Der Bundestag
hat am 13.12.2007 den Entwurf für ein Fleischgesetz angenommen. Am 15.02.2008
hat auch der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt. Die entscheidenden Änderung für
Sachverständige ist, dass die Klassifizierung von Schlachtkörpern nicht mehr
durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorzunehmen ist. Diese
Aufgabe sollen zukünftig behördlich anerkannte Klassifizierungsunternehmen mit
bei ihnen angestellten behördlich anerkannten Klassifizierern
übernehmen. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Für den
Immobiliensachverständigen
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Für die
sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Verkehrswert
richtig geschätzt worden ist, wobei Abweichungen von 12,5 % sich noch im
tolerablen Rahmen halten. Die Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur
Sachverständigenpflicht, sie haben im Rahmen eines solchen Gutachtens nur
Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, sodass sich ein Ersteigerer
nicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens berufen oder
verlassen kann. |
| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Sachverständigenvergütung
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Dass sich sogar
das Bundesverfassungsgericht einmal mit der Zeitabrechnung nach dem JVEG
befassen wird, haben selbst Insider nicht angenommen. Leitsätze: 1. Ein Gericht
darf die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl nicht aufgrund einer
Schätzung kürzen. 2. Um die Erforderlichkeit der Stundenzahl festzustellen, muss
sich das Gericht vielmehr im Einzelnen mit dem geltend gemachten Arbeitsaufwand
auseinandersetzen; Maßstab hierfür ist derjenige Zeitaufwand, den ein
Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um
sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen
machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche
Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen.
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| Artikeldatum: |
01.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
IfS |
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Neues aus Europa
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Auf der
IfS-Mitgliederversammlung 2008 hat Frau Dr. Angelika Schlunck vom BMJ einen
Vortrag über die Harmonisierung des Prozessrechts in Europa gehalten. Allgemeine
Grundlagen wurden ebenso dargestellt wie eine Übersicht über die internationalen
Rechtsgrundlagen und Informationsquellen. |
| Artikeldatum: |
11.04.2008 |
| Ansprechpartner: |
Katharina Bleutge |
| Autor: |
Dr. Angelika
Schlunck |
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IfS-Newsletter Nr. 2/2008
Liebe Leserinnen und
Leser,
wir begrüßen Sie zu
unserem aktuellen Newsletter. Zusätzliche Informationen finden
Sie natürlich wie gewohnt in unserer Zeitschrift
„IfS-Informationen“ und im Internet unter
www.ifsforum.de
Richtlinien zur
Mustersachverständigenverordnung
überarbeitet
Der Arbeitskreis
Sachverständigenwesen des DIHK hat die Richtlinien zur
Mustersachverständigenordnung überarbeitet und in seiner
Sitzung im Januar diesen Jahres verabschiedet. Neu gestaltet
wurden die Richtlinien zu § 9 (Persönliche Aufgabenerfüllung
und Beschäftigung von Hilfskräften). Die Überarbeitung kann
nur begrüßt werden, da nunmehr praxisgerechte Regelungen
geschaffen wurden, die die öffentliche Bestellung
wettbewerbsfähig halten und sie trotzdem nicht
verwässern.
In unserer Ausgabe 02
der IfS-Informationen haben wir den neuen Wortlaut der
Richtlinien veröffentlicht - der gesamte aktuelle Text der
Richtlinien sowie auch die Mustersachverständigenordnung des
DIHK können auf unserer Webseite unter
www.ifsforum.de
kostenlos heruntergeladen werden.
Seminar
„Materialprüfung – Schnittstelle des
Schadensanalytik“
Am Freitag, 6. Juni
2008 findet von 9.00 bis 13.00 Uhr in der IHK Hannover zu
obigem Thema ein Spezialseminar statt. Ziel ist es,
Sachverständigen eine Übersicht der Verfahren auf dem Gebiet
der Material- und Werkstoffprüfung (u.a. an metallischen,
keramischen und polymeren Werkstoffen) zur Untermauerung
gutachterlicher Aussagen in Schadensangelegenheiten zu geben.
Das Seminar kann online unter
www.ifsforum.de
- Seminare – gebucht werden.
Zur Abgrenzung der Beweismittel „Sachverständiger Zeuge“ und
„Sachverständiger“
Die Sachverständigen
kennen die Unterscheidung des „sachverständigen Zeugen" vom
„Sachverständigen" aus dem gerichtlichen Vergütungsrecht.
Werden sie als sachverständige Zeugen geladen, haben sie
grundsätzlich nur einen Entschädigungsanspruch eines Zeugen.
Werden jedoch bei
ihrer Vernehmung im
Termin zusätzlich gutachterliche Antworten gegeben, kann der
als sachverständiger Zeuge geladene Sachverständige wie ein
Sachverständiger nach § 9 JVEG abrechnen. Entscheidend ist
also nicht die Bezeichnung in der Ladung, sondern die Leistung
bei der Vernehmung im Termin. Dass diese Unterscheidung auch
im gerichtlichen Verfahrensrecht eine Rolle spielen kann,
zeigt die Entscheidung des OVG Münster vom 18.7.2007 (Az.: 8 A
1075/06).
Der Kläger hatte im Rahmen einer asylrechtlichen Streitigkeit
in erster Instanz den Antrag gestellt, einen türkischen
Rechtsanwalt als sachverständigen Zeugen zu hören.
Das OVG Münster wies den Beweisantrag zurück, weil ein
sachverständiger Zeuge nur zum Beweis vergangener Tatsachen
oder Zustände vernommen werden könne. Mithin könne der
Rechtsanwalt nur als Sachverständiger vernommen werden.
Die Urteilsbegründung haben
wir in den IfS-Informationen 02/2008
veröffentlicht.
Schiedsgutachten –
immer verbindlich?
Schiedsgutachten
gewinnen als Instrument außergerichtlicher Streitschlichtung
immer mehr an Bedeutung. Dabei handelt es sich bei einem
Schiedsgutachten zwar in der Regel um ein ganz „normales“
Gutachten - es gibt aber trotzdem einige Besonderheiten zu
beachten. Eine Frage ist dabei von besonderem Interesse:
entfaltet das Schiedsgutachten immer eine Bindungswirkung oder
gibt es Fälle, in denen diese Bindungswirkung
entfällt?
In den
IfS-Informationen 2/2008 veröffentlichen wir zu dieser Frage
eine Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth.
Darüber hinaus bietet
das IfS am 3. Juni 2008 in der IHK Regensburg ein Seminar „Der
Sachverständige als Schiedsgutachter“ an. U.a. werden
detaillierte Kenntnisse über die Rolle des Schiedsgutachters
vermittelt und anhand von Beispielen die Aufgaben, Rechte und
Pflichten von Schiedsgutachtern aufgezeigt. Weitere
Informationen zu diesem und weiteren Seminaren finden Sie im
Internet unter
www.ifsforum.de
- Seminare.
Verkehrswertgutachten
im Zwangsversteigerungsverfahren: Feststellung von Baumängeln
gehört nicht zur
Sachverständigenpflicht
Ein Sachverständiger
bewertete in einem Zwangsversteigerungsverfahren den
Verkehrswert eines Objekts mit € 180.000. Der Bieter
ersteigerte das Grundstück für € 146.000. In der Folge
behauptete er, der Sachverständige habe das Gutachten
nachlässig erstellt und Baumängel nicht berücksichtigt, die zu
einer Wertminderung von € 34.000 führen würden. Er forderte
von dem Sachverständigen € 30.000
Schadensersatz.
Das LG Itzehoe und
auch das OLG Schleswig als Berufungsinstanz wiesen die Klagen
des Bieters als unbegründet ab. U.
a. wurde
entschieden, dass sich die Pflicht des Sachverständigen im
Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens nur auf die
Feststellung des Verkehrswertes bezieht und die Feststellung
von Baumängeln und Bauschäden nicht zu seiner
Sachverständigenpflicht gehört.
Die lesenswerte
Entscheidung des OLG Schleswig haben wir in unseren
IfS-Informationen 2/2008 abgedruckt. Sie setzt sich außerdem
ausführlich mit den Bewertungsverfahren auseinander und
beschäftigt sich nachvollziehbar mit der Frage, wann grobe
Fahrlässigkeit eines Sachverständigen angenommen werden
kann.
IfS-Lehrgang
„Sachverständiger für Immobilienbewertung“ in
Stuttgart
Vor wenigen Tagen hat
in Stuttgart der 29. Lehrgang „Sachverständiger für
Immobilienbewertung“ begonnen. Die Seminarteilnehmer erhalten
in 29 Seminartagen ein umfassendes Fachwissen rund um die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der
Lehrgang findet berufsbegleitend statt und ist modular
aufgebaut, so dass je nach Kenntnisstand und Vorbildung Module
auch einzeln gebucht werden können.
Nachdem noch wenige
Plätze zu vergeben sind, besteht die Möglichkeit, in den
Lehrgang kurzfristig einzusteigen. Der nächste
Unterrichtsblock findet in der IHK Stuttgart von Donnerstag,
8. Mai bis Samstag, 10. Mai 2008 statt. Weitere Auskünfte über
die Lehrgangsinhalte gibt es im Internet
unter
www.ifsforum.de
bzw. auch telefonisch unter 0221/91277112 (Frau
Schlatterer).
Übertragung von
Gutachtenteilen auf Dritte löst keine Befangenheit des
Sachverständigen aus
Wird ein
Sachverständiger vom Gericht damit beauftragt, ein Gutachten
zu erstellen, ist er nicht befugt, den Auftrag ohne
Rücksprache vollständig auf einen anderen zu übertragen. So
steht es in § 407 a Absatz 2, Satz 1 der Zivilprozessordnung
(ZPO). Bedient der Sachverständige sich mit Zustimmung des
Gerichts einer weiteren Person, um seinen Gutachtenauftrag zu
erfüllen, so muss er diese namhaft machen und den Umfang ihrer
Tätigkeit angeben, falls es sich nicht um Hilfsdienste von
untergeordneter Bedeutung handelt (§ 407 a Absatz 1, Satz 2
ZPO). Dabei muss die persönliche Verantwortung des vom Gericht
beauftragten Sachverständigen für das Gutachten insgesamt
uneingeschränkt gewahrt bleiben. Verstößt der gerichtlich
beauftragte Sachverständige gegen diese Pflichten, kann dies
die Unverwertbarkeit des Gutachtens zur Folge
haben.
Dagegen begründet die
unbefugte Weitergabe des Auftrags an Dritte nicht die
Befangenheit des Sachverständigen. So jedenfalls hat es das
OLG München in seiner Entscheidung vom 24.05.2007 (AZ: 1 W
1264/07) gesehen – die Gründe können Sie in unserer jetzt
erschienenen Ausgabe der IfS-Informationen
nachlesen.
IfS-Wissensforum: über 4.000 Dokumente online
abrufbar
Das IfS-Wissensforum ist mit
über 4.000 archivierten Dokumenten wohl die
umfassendste Datenbank im Sachverständigenwesen. Zugang zum
IfS-Wissensforum haben unsere Mitglieder und Abonnenten der
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Wenn Sie noch keinen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an
unsere Redaktion (Frau Rechtsanwältin Katharina
Bleutge:
k.bleutge@ifsforum.de
Wichtige
Informationen
rund um das Sachverständigenwesen
gibt es im
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und
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Herausgeber: Institut
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