Monatsspiegel Wissensforum vom 22.12.2009


Für den Immobiliensachverständigen IfS intern Sachverständigenvergütung
Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Neues vom Büchermarkt  
     


Für den Immobiliensachverständigen

Am 18. Februar 2010 beginnt der 31. IfS-Lehrgang Immobilienbewertung in Stuttgart - Anmeldungen sind noch möglich. Weiteres zu Terminen und Preisen ist in unserem aktuellen Seminarprogramm und unter unter www.ifsforum.de veröffentlicht. Mit diesem Lehrgang können sich Ihre Immobilien-Sachverständigen gezielt auf die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung vorbereiten. Je nach persönlichem Weiterbildungsbedarf können auch einzelne Module separat gebucht werden. Wir bitten Sie, Ihre Sachverständigen auf die neue Immobilienreihe hinzuweisen.
Artikeldatum: 22.12.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Die IHK Frankfurt/Main hat die aktuelle Immobilienmarktstudie (Stand April 2009) "Die Bau- und Immobilienwirtschaft in Frankfurt Rhein Main" auf ihrer Internetseite zum kostenlosen Download veröffentlicht (www.frankfurt-main.ihk.de/Standortpolitik/FrankfurtRheinMain). Sie können die Studie auch im IfS-Wissensforum über die Verlinkung abrufen.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IHK Frankfurt/Main

IfS intern

Diese Übersicht enthält die aktuellen Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie des Lenkungsgremiums und des Fachausschusses. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die Struktur, die Organisation und die Aufgabenbereiche des IfS.
Artikeldatum: 01.12.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Der BGH bestätigt noch einmal den Vergütungsgrundsatz: "Für eine Vergütung für die Erwiderung auf das Ablehnungsgesuch besteht keine gesetzliche Grundlage (§§ 7, 8, 12 JVEG)".
Artikeldatum: 24.06.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: BGH

Für die Herstellung nachträglich angeforderter Mehrfertigungen des Gutachtens kann kein Leistungshonorar nach § 9 JVEG vergütet werden. Es handelt sich bei der Herstellung der Mehranfertigungen nicht um eine nach §§ 9 bis 11 JVEG zu vergütende Sachverständigenleistung. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG gilt nur für den Einsatz einer Hilfskraft zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens. Der Einsatz einer Hilfskraft und der Zeitaufwand zur Herstellung nachgeforderter Gutachtenmehrfertigungen werden vielmehr durch die Aufwendungspauschale bzw. als zu den Gemeinkosten zählenden Aufwand durch das dem Sachverständigen bereits gezahlte Honorar vergütet (§ 12 Abs. 1 S. 1 JVEG).
Artikeldatum: 19.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Freiburg

Sachverständige haben es manchmal nicht leicht: Kaum haben Sie (oft hart erkämpft) ihre Vergütung erhalten, kann es sein, dass sie diese zumindest teilweise wieder zurück zahlen müssen. So etwas ist möglich? Leider ja. Rückerstattungsansprüche des Staates gegen den Sachverständigen verjähren erst nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Inzwischen scheinen die Kostenbeamten von ihren Bezirksrevisoren die Vorgabe erhalten zu haben, die von den Sachverständigen in ihre Rechnungen eingesetzte Stundenzahl grundsätzlich anzuzweifeln und diese um Spezifizierung zu bitten.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Wird ein Sachverständiger, ohne dass er vorher ein den Parteien zur kritischen Würdigung zugängliches schriftliches Gutachten erstattet hat, in der mündlichen Verhandlung zu schwierigen Sachfragen ausführlich gehört, muss jeder Partei Gelegenheit gegeben werden, nach Vorliegen des Protokolls über die Beweisaufnahme zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Gibt die Stellungnahme Anlass zur weiteren tatsächlichen Aufklärung, ist die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen.
Artikeldatum: 12.05.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: BGH

Legt eine Partei ein privat eingeholtes Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt.
Artikeldatum: 18.05.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: BGH

Das Bestellungsverfahren im Rahmen des § 4 der IHK Sachverständigenordnung ist verfassungskonform.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

§ 407 a Ab. 2 Satz 1 ZPO hat folgenden Wortlaut: „Der Sachverständige ist nicht befugt, den Auftrag auf einen anderen zu übertragen“. Allerdings muss diese gesetzliche Vorgabe dahingehend relativiert werden, dass der Sachverständige nicht alle Vorarbeiten für ein Gutachten persönlich vorzunehmen hat. Er darf zu seiner Unterstützung Hilfskräfte einsetzen.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung scheidet von vorn herein aus, wenn das Gutachten nicht durch Vorlage in das Verfahren eingeführt, sondern lediglich sein Inhalt in den schriftsätzlichen Parteivortrag aufgenommen wurde. Die Kosten eines Privatsachverständigen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme des Sachverständigen an einem Termin zur mündlichen Verhandlung über das gerichtlich beauftragte Gutachten entstanden sind, sind dann erstattungsfähig, wenn eine Partei auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Auffassung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erschüttern.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Mit aller Deutlichkeit hat das AG München in seiner Entscheigung vom 09.07.2009 (Az.: 161 C 6412/09) deutlich gemacht: Werbeemails ohne eindeutige vorherige Einwilligung des Empfängers sind unzulässig. Ein Verstoß hiergegen führt zu rechtmäßigen und damit kostenpflichtigen Abmahnungen.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues vom Büchermarkt

Dieses aktuelle Praxishandbuch des Bundesanzeigerverlages hilft Architekten, Ingenieuren und Bausachverständigen, sich mit den neuen Vorschriften der HOAI und ihren Folgen für die Praxis vertraut zu machen. Darüber hinaus finden sie in diesem Handbuch praxisnahe Antworten auf alle relevanten Rechtsfragen zum Thema Vertrag, Vergütung und Honorar in einem einheitlichen Werk zusammengefasst. Alle Themen, die Praktiker und Planer am Bau in Ihrem beruflichen Alltag beschäftigen, werden behandelt: von der Akquisition über das gesamte Vertrags- und Vergütungsrecht, Haftungsrecht, Urheberrecht bis zum Recht des Bausachverständigen. Erläuterungen mit zahlreichen Praxishilfen, Tipps, Mustern und Beispielen bieten das nötige Handwerkszeug für die tägliche Arbeit am Bau und im Ingenieur- oder Architektenbüro.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Axel Plankemann, Katharina Bleutge, Miachael Gröger, Stefan Erdmann, Thomas Maibaum

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 25.11.2009


Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Sachverständigenvergütung Leserbriefe
Für den Immobiliensachverständigen Neues aus Berlin  
     


Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Die Broschüre der Bayerischen Ingenieurkammer Bau gibt einen guten Überblick über die wichtigsten Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung. Die Verfahren werden vorgestellt, die Durchsetzbarkeit der Ergebnisse erläutert und die Kriterien zur Auswahl eines oder mehrerer Verfahren beleuchtet. Sie können die Broschüre im IfS-Wissensforum als pdf herunterladen oder ein kostenloses Druckexemplar bei der Bayerischen Ingenieurkammer Bau anfordern (Jan Struck, Nymphenburger Str. 5, 90335 München).
Artikeldatum: 23.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Bayerische Ingenieurkammer Bau

Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen. Insbesondere ist es auch ohne Bedeutung, ob die Honorarvereinbarung der Kl. mit dem Sachverständigen wirksam zustande gekommen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob sich die an den Sachverständigen gezahlten Kosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten.
Artikeldatum: 22.01.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Halle/Saale

Damit eine Personenzertifizierung einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle als ausreichender Sachkundenachweis im Rahmen von § 36 GewO berücksichtigt werden kann, sind im Rahmen der Fachkenntnisse auch forensische Kenntnisse nachzuweisen.
Artikeldatum: 17.08.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OVG Lüneburg

Im letzten Jahresviertel bestimmten die aktuellen Themen „Altersgrenze, § 36 GewO und Fortbildungsempfehlung" das Interesse unserer Mitglieder. Abonnenten suchten am häufigsten nach Artikeln zum JVEG, zur Schweigepflicht, zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit und zum Ortstermin – also die gängigen und doch auch immer wieder mit Schwierigkeiten verbundenen Themen der täglichen Sachverständigenpraxis.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Eine nachträgliche Überprüfung der besonderen Sachkunde kann auch dann erfolgen, wenn der Sachverständige zehn Jahre öffentlich bestellt war. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs liegt im öffentlichen Interesse, wenn in der Hauptsache keine Erfolgsaussicht der Widerrufsklage besteht. Die fachliche Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das Fachgremium einer IHK ist im Ablauf und Inhalt grundsätzlich rechtmäßig.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Am 29. September 2009 fand in Halle (Saale) der diesjährige Sachverständigentag der gewerblichen Kammern in Sachsen- Anhalt statt. Die sehr gut besuchte Veranstaltung hatte interessante Themen zu bieten, die von kompetenten Referenten praxisgerecht vortgetragen wurden.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Der Sachverständige hat das Gericht unverzüglich über Umstände zu unterrichten, die einer Gutachtenerstattung im Wege stehen können, § 407a ZPO. Hierzu zählt auch die Mitteilung, dass eine fristgerechte Anfertigung des Gutachtens nicht möglich ist. Die Informationspflicht dient der Prozessbeschleunigung; sie soll unnötigen Zeitverlust vermeiden. Nach § 411 Abs. 2 ZPO kann gegen den Sachverständigen ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn dieser die Frist zur Erstattung des Gutachtens versäumt hat.
Artikeldatum: 26.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG München

Wenn der Sachverständige mit den Arbeiten am Gutachten beginnt, nachdem er seine fachliche Kompetenz zur Behandlung der Beweisfragen bejaht hat, muss er zunächst einmal den Sachverhalt feststellen. Dabei stößt er in der Regel auf das Problem, von welchem unstreitigen Sachverhalt er ausgehen darf, um darauf seine fachlichen Untersuchungen und Schlussfolgerungen aufzubauen. In diesem Zusammenhang tauchen u.a. die Begriffe der Befundtatsachen und Anknüpfungstatsachen auf.
Artikeldatum: 17.09.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Dr. Peter Bleutge

Es gilt die Regel: Führt der Sachverständige die Ortsbesichtigung nur mit einer Partei durch, stellt dies einen Ablehnungsgrund dar. Schlimmstenfalls wird dies auch noch als grobe Fahrlässigkeit gewertet mit der Folge, dass der gesamte Vergütungsanspruch des Sachverständigen entfällt. Aber nicht immer führt dies zwingend zur Ablehnung, es gibt Ausnahmen im Einzelfall.
Artikeldatum: 17.09.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Nach § 12 Abs. 1 JVEG kann der Sachverständige nur dann seine Kosten für den Einsatz seiner Hilfskraft verlangen, wenn die Zuarbeit der Hilfskraft notwendig gewesen war.
Artikeldatum: 01.07.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Oldenburg

Sachverständige, deren Sachgebiet nicht gelistet ist, haben große Schwierigkeiten, zu einem angemessenen Stundensatz zu gelangen. In § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG wird gefordert, dass das Gericht zunächst den Stundensatz berücksichtigen muss, der „allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbart wird“; dann muss das Gericht aber den Stundensatz „nach billigem Ermessen“ einer der 10 Honorarstufen des § 9 Abs. 1 JVEG zuordnen und darf dabei nicht über den höchsten Stundensatz von 95 Euro hinausgehen.
Artikeldatum: 22.09.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Itzehoe

Im JVEG gibt es zwar nur wenige Fristen, die ein Sachverständiger kennen muss; eine davon hat es jedoch in sich. Nach § 2 JVEG muss der Sachverständige seine Rechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablieferung des Gutachtens bei Gericht einreichen. Versäumt er diese Frist, verliert er seinen gesamten Vergütungsanspruch, auch wenn sein Gutachten ohne Beanstandungen war und das Gericht das Gutachten seinem Urteil zugrunde gelegt hat.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Die Bundesländer lassen nicht locker in dem Bestreben, den Sachverständigen, die Gutachten im gerichtlichen Auftrag erstatten, die ohnehin niedrige Vergütung nach dem JVEG noch weiter einzuschränken. In jüngster Zeit ist uns eine solche Aktion aus dem Land Sachsen-Anhalt bekannt geworden, mit der die Sachverständigen veranlasst werden sollen, Verträge im Rahmen des § 14 JVEG abzuschließen. Das Vertragsmuster enthält zahlreiche „Grausamkeiten“, die unter keinem Gesichtspunkt vertretbar sind.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wir haben schon mehrfach darüber berichtet, dass bei Kostenbeamten und Gerichten ein Trend erkennbar ist, den Sachverständigen die angegebene Stundenzahl zu kürzen. Begründet wird das meist mit dem Hinweis, dass nach § 8 Abs. 2 JVEG nur die „erforderliche“ Zeit erstattungsfähig sei, nicht aber die vom Sachverständigen tatsächlich verbrauchte Zeit. Da aber Kostenbeamte und Gerichte nicht über die Sachkunde verfügen, die erforderliche Zeit zu berechnen - der Sachverständige wurde ja gerade wegen fehlender Sachkunde mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt -, wird in der Mehrzahl der Fälle die „objektiv erforderliche“ Stundenzahl von den Kostenbeamten und Gerichten geschätzt und dann gekürzt.
Artikeldatum: 17.09.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Leserbriefe

Zu dem in Heft 4/2009 (S. 21) veröffentlichten Beitrag „Probleme mit dem Vorschuss“ erhielten wir folgenden Leserbrief von einem öffentlich bestellten Sachverständigen für das Sachgebiet „Leistungen und Honorare der Architekten“.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wir haben in den letzten Ausgaben einige Male darüber berichtet, dass Kostenbeamte oder Gerichte die vom Sachverständigen ermittelte Stundenzahl kürzen. Eine sehr treffende Glosse zu diesem Thema hat uns RA Prof. Roeßner (ehemals IHK Stuttgart) für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Für den Immobiliensachverständigen

Hohe Informationsdichte, neue Kontakte und größtmögliche Praxisnähe machen das Bodenseeforum zum Jahresereignis der Immobilienbewertung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Immobilienbewertung und Immobilienwirtschaft haben sich am Freitag und Samstag 2. und 3. Oktober 2009 über die aktuellen Themen der Immobilienbewertung informiert. Was wird in der Immobilienbewertung anders, was wird neu? waren die zu beantwortenden Fragen. Derzeit bestimmen der Gesetz- und Verordnungsgeber die Themen der Immobilienbewertung. Die Teilnehmer des Bodenseeforums sind jedenfalls auf dem neuesten Stand: An zwei unterhaltsamen Tagen haben sie erfahren, was es zu den vielfältigen Änderungen in der Bewertungswelt zu wissen gilt.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues aus Berlin

In diesem Jahr wurde eine erneute Umfrage zu den außergerichtlichen Stundensätzen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durchgeführt.
Artikeldatum: 01.11.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS



Monatsspiegel Wissensforum vom 30.06.2009


IfS intern Neues aus Berlin Sachverständigen- und Gutachtenpraxis
Sachverständigenvergütung Neues vom Büchermarkt  
     


IfS intern

Am 25.06.2009 fand die diesjährige IfS-Kammermitarbeiterschulung in Oberhausen statt. Etwa 90 Kammermmitarbeiter aller Bestellungskörperschaften nahmen teil. Unter Leitung von Katharina Bleutge (IfS) wurden wichtige Themen von kompetenten Referenten praxisnah aufbereitet und vorgetragen. Rainer Bock (HGF der IHK zu Kiel) referierte über die Wiederbestellung nach Ablauf der befristetet ausgesprochenen Bestellung. Katharina Bleutge gab danach einen Überblick über Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen. Im Anschluss erläuterten Martin Quedenfeld (GfI) und Ulrich Dohmen (WHKT) die Sachverständigenverzeichnisse der Bestellungskörperschaften.
Artikeldatum: 29.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Auf der diesjährigen IfS-Mitgliederversammlung am 26.06.2009 in Oberhausen sind alle von den Kammern und Organisationen vorgeschlagenen Kandidaten gewählt worden. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Arne Rössel (HGF der IHK Trier). Ebenfalls neu in den Vorstand gewählt wurden RA Axel Rickert (DIHK), Andreas Blecker (TÜV Rheinland, Schaden – u. Wertgutachten GmbH, Köln) und Rainer Fricke (Verband der Landwirtschaftskammern). Ass. Claudia Rilling (HWK Düsseldorf) folgte Gerrit Dieckmann als neue Rechnungsprüferin. Alle anderen Vorstandsmitglieder und (stellvertretenden) Rechnungsprüfer wurden in ihrem Amt bestätigt.
Artikeldatum: 29.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues aus Berlin

Während Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer noch immer auf eine Novellierung des JVEG warten müssen, weil das BMJ zunächst eine Befragung der betroffenen Sachverständigen in Auftrag gegeben hat, haben die Telekommunikationsunternehmen bereits in der laufenden Legislaturperiode höhere Vergütungssätze erhalten.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Weil ein Sachverständiger auf seiner Homepage einen Link zur Kanzlei eines Rechtsanwalts angebracht hat, wurde er mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Im Prozess, in dem der Sachverständige ein Gutachten erstatten sollte, war dieser „verlinkte“ Anwalt Prozessvertreter einer Partei.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Für einen beruflich genutzten internetfähigen Computer ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, sofern dieser nicht zum Rundfunkempfang genutzt wird.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Was bisher in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten war, ist nun durch den BGH (Beschluss vom 04.12.2008, Az.: V ZB 74/08) höchstrichterlich entschieden: eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter ihrer Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Ein Sachverständiger hatte es unterlassen, die Verfahrensbeteiligten und deren Anwälte vom Ortstermin zu benachrichtigen. Zur Begründung seines Fehlverhaltens gab er an, dass es nur um die Klärung eines Statikproblems gegangen sei. Die Antragsgegnerin verschaffte ihm den Zutritt zum Objekt und nahm an der Ortsbesichtigung teil. Der Sachverständige wurde deshalb erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Setzt der beauftragte Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens Hilfskräfte ein, so kann er die entsprechenden Kosten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG in Rechnung stellen. Maßgebender Kostenrahmen ist nicht das JVEG, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten, die der Sachverständige aufwenden muss, um die Zuarbeit der Hilfskraft zu erlangen.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Viele Sachverständige besitzen eine Bahncard und setzen diese auch bei der Erledigung von Gerichtsaufträgen ein. Dadurch ersparen sie dem Justizfiskus bzw. der unterliegenden Prozesspartei entweder alle oder zumindest einen Teil der Fahrtkosten mit der Bahn. Dennoch verweigert ihnen die Mehrzahl der Gerichte und Kommentatoren den Ersatz eines Teils der Kosten für die Anschaffung der Bahncard.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wenn Fenster und Türen eines Hauses undicht sind und der Sachverständige zu den Ursachen und den Schäden ein Gutachten erstattet, kann er nicht nach der Honorarstufe 6(Bauwerksabdichtung) abrechnen.
Artikeldatum: 16.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Münster

Neues vom Büchermarkt

Finanzkrise ist das Wort des Jahres 2008. Die Gesellschaft für deutsche Sprache erklärte hierzu, dass dieser Ausdruck die dramatische Entwicklung im Banken-, Immobilien- und Finanzsektor kennzeichne. Insoweit ist die Finanzkrise in aller Munde und hat gerade für eine Branche wie die Immobilien- und Wohnungswirtschaft, die traditionell in hohem Maße fremd finanziert ist, weitgehende Auswirkungen, die sowohl die Finanzierungsbedingungen im Allgemeinen betreffen, als auch die realwirtschaftlichen Veränderungen, die hieraus resultieren und damit natürlich auch die Wertermittlung und die tägliche Arbeit der Sachverständigen.
Artikeldatum: 01.06.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 29.05.2009


Für den Immobiliensachverständigen Neues aus Berlin Sachverständigen- und Gutachtenpraxis
Sachverständigenvergütung    


Für den Immobiliensachverständigen

Am 01.01.2009 ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftssteuerreformgesetz - ErbStRG) in Kraft getreten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben hierzu am 05.05.2009 gleich lautende Erlasse zur Umsetzung des ErbStRG formuliert, die im Steuerblatt veröffentlicht werden.
Artikeldatum: 05.05.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Finanzministerien der Länder

Ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetztes Sachverständigengremium zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts ist in seinem im April 2008 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die bisherige Wertermittlungsverordnung einer umfassenden Fortentwicklung bedarf. Dem festgestellten Bedarf soll mit der neuen Immobilienwertermittlingsverordnung (ImmoWertV) entsprochen werden, die Mitte des Jahres in Kraft treten soll. Unser Mitveranstalter des jährlichen IfS-Bodenseeforums, Hans Netscher Immobilienanalyse & Immobilienbewertung, hat auf der Grundlage des Verordnungsentwurfs eine Synopse des alten und neuen Rechts erarbeitet.
Artikeldatum: 28.05.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Hans Netscher Immobilienanalyse & Immobilienbewertung

Neues aus Berlin

Auf Grundlage einer überarbeiteten JVEG-Sachgebietsliste will das BMJ erneut die außergerichtlichen Stundensätze von Sachverständigen erfragen. Die Umfrage wird von "Hommerich Forschung" durchgeführt. Der Fragebogen soll voraussichtlich in der 23. KW an alle betroffenen öffentlich bestellten Sachverständigen verschickt werden. Diese können ihre Antworten wahlweise per Fax oder per Email an das Umfrageinstitut zurück schicken. Der Fragebogen kann über die Verlinkung dieses Artikels im IfS-Wissensforum abgerufen werden.
Artikeldatum: 19.05.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Hommerich Forschung

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Es finden sich in der nachstehenden Aufstellung überwiegend Beiträge aus dem Jahre 2009; es werden aber auch ältere Beiträge, die bisher noch nicht im Literatur-Brevier 2006 berücksichtigt wurden, aufgenommen. Die Ziffern 1 bis 19 verweisen auf die entsprechenden Ziffern im Brevier.
Artikeldatum: 26.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Dr. Peter Bleutge

Das VG Würzburg (27.01.2009, Az.: W 1 K 08.1886) hat entschieden, dass der internetfähige Computer zum Empfang bereit gehalten werde. Mit ihm könnten ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden (§ 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV). Die Absicht zur entsprechenden Nutzung sei ebenso wenig Voraussetzung wie konkrete Anhaltspunkte dazu. Ein internetfähiger PC falle als neuartiges Rundfunkempfangsgerät unter die Gebührenpflicht.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Das VG Wiesbaden hat am 19.11.2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) die Gebührenpflicht für die gewerbliche Nutzung eines Internet-PCs verneint. Bei Geräten, die speziell auf einen Hörfunk-und Fernsehempfang ausgerichtet seien, entspreche es allgemeiner Lebenserfahrung, dass der Besitzer sie gerade dafür angeschafft habe. Anders verhalte es sich jedoch mit einem Internet-PC. Dieser werde – jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen des Hörfunks bereit gehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig genutzt. In der Regel stehe die Nutzung zu telekommunikativen Anwendungen im Vordergrund, ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken sei eher fernliegend. Anders entschieden haben dagegen inzwischen der VGH München (19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922/09) und das OVG Münster (26.05.2009; Az.: 8 A 732/09). Beide Gerichte haben die Revision zugelassen.
Artikeldatum: 19.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: VG Wiesbaden

Sachverständigenvergütung

Immer häufiger berichten vom Gericht beauftragte Sachverständige, dass sie nach Auszahlung des Rechnungsbetrags mit Rückerstattungsansprüchen überzogen werden, obwohl seit der Auszahlung mehrere Jahre ins Land gegangen sind. Rückerstattung werde sogar dann verlangt, wenn zuvor eine gerichtliche Festsetzung nach § 4 Abs. 1 JVEG und/oder ein Beschluss im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG erfolgt sei. Sie fragen nach der Berechtigung solcher Ansprüche und was man dagegen unternehmen kann.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Der vom Gericht ernannte Sachverständige ist nach § 407 ZPO verpflichtet, das von ihm verlangte Gutachten zu erstatten. Es spielt dabei keine Rolle, ob er öffentlich bestellt ist oder nicht. Er kann dieser Pflicht nicht dadurch entgehen, dass er den Beginn seiner Arbeiten von der Gewährung einer höheren Vergütung abhängig macht, als sie in § 9 JVEG und im Anhang 1 zu § 9 JVEG vorgesehen wird.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wenn ein Sachverständiger vom Gericht von der (weiteren) Gutachtenerstattung entbunden wird, kann er die Vergütung bis zur Entpflichtung geltend machen - jedenfalls dann, wenn er die Entpflichtung nicht selbst verschuldet hat. Dies gilt selbst dann, wenn das Gutachten für das Verfahren nicht mehr verwertet werden kann. Die Rechtslage ist hier vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird: wenn er die Ablehnung nicht selbst grob fahrlässig begründet hat, erhält er eine Vergütung bis zur erfolgreichen Ablehnung - auch wenn das Gutachten dann nicht mehr verwertet werden kann.
Artikeldatum: 21.01.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG Düsseldorf

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 30.04.2009


Neues aus Berlin Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Sachverständigenvergütung
IfS intern    


Neues aus Berlin

Der Bundestag hat am 21. April 2009 den Entwurf für ein AkkStellG verabschiedet. Dieses Gesetz ist erforderlich, da auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und es Rates vom 9. Juli 2008 über die Anforderungen an Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 Deutschland bis um 1. Januar 2010 eine nationale Akkreditierungsstelle errichten muss. Vor dem Hintergrund von zur Zeit fünf privaten sowie neun Bundes- und vier Länderstellen, die Akkreditierungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen, soll nunmehr eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 errichtet werden.
Artikeldatum: 21.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Deutscher Bundestag

Das BMWi sieht bei der öffentlichen Bestellung nach wie vor die Notwendigkeit der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien (Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie). Die von den Kammern und Verbänden abgelehnte, ursprünglich geplante Verordnungsermächtigung in § 36 GewO werde aber nicht weiter verfolgt. Auch auf die im Gesetzesentwurf noch enthaltene Steichung der Regelungskompetenz zu altersmäßigen Anforderungen soll verzichtet werden. Nunmehr soll in einem neuen § 36 a GewO als Spezialnorm zu § 36 GewO die Anerkennung von ausländischen Bescheinigungen und Nachweisen im Rahmen der Sachkundeprüfung geregelt werden.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Am 30. Dezember 2008 ist die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz enthält nach wie vor Altbekanntes, wie das Verbot belästigender oder irreführender Werbung, aber auch viele Neuerungen, die bei Nichtbeachtung zur Abmahnfalle werden können. Die IHK Rhein-Neckar hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IHK Rhein-Neckar

Ende März 2009 wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen starten. Unternehmen, die bislang noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2007 beim Bundesanzeiger-Verlag offen gelegt haben, wird das BfJ ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: BMJ

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Der Kfz-Sachverständige, der das Gutachten im Auftrag des Geschädigten erstattet, muss damit rechnen, dass er bei einem fehlerhaften Gutachten auch von der Haftpflichtversicherung des Geschädigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Nach ständiger Rechtsprechung wird ein Dritter, dem das Gutachten vom Auftraggeber des Sachverständigen vorgelegt wird und der daraufhin für ihn nachteilige Vermögensdispositionen vornimmt, in das Vertragsverhältnis Auftraggeber-Sachverständiger mit einbezogen. Mithin hat der Dritte auch vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen, obwohl er mit diesem gar keinen Vertrag geschlossen hat. Der Jurist nennt diese Rechtskonstruktion: „Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter“.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wieder einmal hat ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfahren müssen, dass es keinen Sinn macht, gegen die Altersgrenze in den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften anzugehen. Sie ist und bleibt gerichtsfest. Und das gilt auch unter Berücksichtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der EU-Richtlinien 2005/36/EG (Dienstleistungsrichtlinine - DLRL) und 2006/123/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie - BARL).
Artikeldatum: 29.01.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: VGH München

Die Altersgrenze ist mit Art. 12 GG vereinbar. Weiterhin ist die entsprechende Regelung in der Sachverständigenordnung auch nicht im Hinblick auf das am 18.08.2006 in Kraft getretene AGG unwirksam. Denn die öffentliche Bestellung fällt nicht in den Anwendungsbereich des AGG - ungeachtet dessen wäre die Differenzierung aufgrund des Alters jedenfalls nach § 10 Satz 1 AGG inhaltlich zulässig.
Artikeldatum: 21.10.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: VG München

Sachverständigenvergütung

Ein Sachverständiger erhielt auf seinen Antrag das Einverständnis einer Prozesspartei und des Gerichts, dass er mit einem Stundensatz von 95 Euro statt des gesetzlich vorgegeben Stundensatzes von 75 Euro abrechnen darf. Ein dafür ausreichender Vorschuss wurde von der vorschusspflichtigen Partei nicht eingezahlt. Dennoch erhielt der Sachverständige die höhere Vergütung durch Gerichtsbeschluss. Mit Erfolg beanstandete die Landeskasse den ausgezahlten Betrag, der über die gesetzliche Vergütung hinausging. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09. 12. 2008 - 10 W 142/08) gab der Beschwerde statt, obwohl sich der Sachverständige auf Vertrauensschutz berief.
Artikeldatum: 01.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Einem Sachverständigen wurde in seiner Rechnung sein geltend gemachter Zeitaufwand von insgesamt 40,75 Stunden auf 26 Stunden gekürzt. Die Kürzung wurde damit begründet, dass er dem Gericht die erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses nicht mitgeteilt hatte und die angegebene Stundenzahl übersetzt war. Er legte Beschwerde ein und begründete diese u. a. mit dem Hinweis auf die Vereinbarung nach § 13 JVEG im vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren.
Artikeldatum: 18.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG Düsseldorf

IfS intern

Auch in diesem Jahr bietet das IfS am 25. Juni 2009, dem Vortag der Mitgliederversammlung, wieder ein Weiterbildungsseminar für alle Mitarbeiter im Bereich Sachverständigenwesen an. Das Programm, weitere Informationen und den Anmeldeschein finden Sie über die Verlinkung im IfS-Wissensforum.
Artikeldatum: 24.04.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

 

 
IfS-Informationen aktuell vom 03.04.2009


Die Streitigkeiten zur Kürzung der Stundenzahl durch das Gericht nehmen zu
Die Streitigkeiten zur Kürzung der Stundenzahl durch den Anweisungsbeamten oder das Gericht mit der wllkürlichen Begründung, der Sachverständige hätte das Gutachten auch in kürzerer Zeit erarbeiten können, nehmen in letzter Zeit zu. Dies sollte der Sachverständige nicht hinnehmen, sondern eine nachvollziehbare und nachprüfbare Begründung fordern. Vor kurzem hat sogar das Bundesverfassungsgericht (26.7.2007, 1 BvR 55/07, IfS-Informationen 2/2008, S. 25) zugunsten des Sachverständigen entschieden, dass die Stundenzahl eines Sachverständigen nicht geschätzt werden darf. Auch in der Ausgabe 2/2009 der IfS-Informationen haben wir wieder eine entsprechende Enscheidung abgedruckt, die diese Aussage bestätigt.


Integro-Seminar Sachverständigenrecht und -praxis
Praktizierende Privat- und Gerichtsgutachter sollten nicht nur das fachliche Wissen sondern auch das rechtliche Hintergrundwissen regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. In diesem Seminar werden daher aktuelle Rechtsfragen um die Bestellung/Wiederbestellung/Widerruf, Gerichtstätigkeit, Haftung, Anwendung des JVEG, der Vertragsgestaltung, etc. behandelt. Teilnehmen können Interessenten am 15. Mai 2009 in der IHK Berlin oder am 3. Juni 2009 im Bildungszentrum der IHK Köln. Weitere Informationen zum Seminar gibt es im Internet unter www.ifsforum.de - Seminare.


Seminar für Immobiliensachverständige: Bewertung von Hotel- und Handelsimmobilien
Bei Bewertung von Hotel- und Handelsimmobilien gelten besondere Faktoren. Wirtschaftliche Rahmendaten, Hotelklassifikation/Handelstyp, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Konzeption von Grundstücken und Gebäuden haben entscheidende Auswirkungen auf die Wertertmittlung. Analysen von Mietverträgen , Bilanzen und GuV des Hotelbetreibers bzw. der Abschätzung des realistischen Handelsumsatzes sind dabei unerlässlich. Am 18. Juni 2009 veranstaltet das IfS zu dieser Thematik in der IHK Offenbach ein Spezialseminar. Weitere Informationen zum Thema sowie anmelden kann man sich unter www.ifsforum.de - Seminare.


Altersgrenze ist verfassungsgemäß und mit Europarecht vereinbar
Wieder einmal hat ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfahren müssen, dass es keinen Sinn macht, gegen die Altergrenze in den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften anzugehen. Sie ist und bleibt gerichtsfest. Und das gilt auch unter Berücksichtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der EURichtlinien 2005/36/EG (Dienstleistungsrichtlinine - DLRL und 2006/123/EG Berufsanerkennungsrichtlinie - BARL). So hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29.1.2009 (Az.: 22 BV 08.1413) entschieden. Die Entscheidung haben wir in unserer nächsten Ausgabe der IfS-Informationen (Heft 2/2009) veröffentlicht.


Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist reformiert worden
Am 30. Dezember 2008 ist die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz enthält nach wie vor Altbekanntes, wie das Verbot belästigender oder irreführender Werbung, aber auch viele Neuerungen, die bei Nichtbeachtung zur Abmahnfalle werden können. Die IHK Rhein- Neckar hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst. Nachdem auch Sachverständige die Vorschriften des UWG bei ihrer Werbung beachten müssen, haben wir die Zusammenfassung in der nächsten Ausgabe unseren IfS-Informationen (Heft 2/2009) abgedruckt. Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelten neben dem UWG auch die Vorgaben aus den Sachverständigenordnungen. Mehr über Zulässiges und Zuzulässiges in der Werbung von Sachverständigen erfahren Sie in unserem Seminar "Mit Sachverstand werben." In diesem Seminar werden Sachverständigen im Umgang mit den Grundlagen des Wettbewerbsrechts vertrauter gemacht. Außerdem werden anhand von Praxisbeispielen auch die ausgewählten Besonderheiten des Sachverständigenwesen aufgezeit. Das Seminar findet am 12. Mai in der IHK Weingarten und am 17. Juni in der IHK Schwerin, jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr, statt. Anmelden können Sie sich online unter www.ifsforum.de - Seminare.


Anspruchsberechtigter muss nicht den billigsten Sachverständigen ermitteln
Bei der Einschaltung eines Privatsachverständigen zur Feststellung eines Mangels vor einem Prozess oder zur Vorlage in Gerichtsverfahren als sog. qualifizierter Parteivortrag geht es bei der Endabrechnung um die Fragen der Erforderlichkeit einer Sachverständigenbeauftragung und die Höhe der Sachverständigenvergütung. Hierzu hat das AG Mannheim (13.2.2009, 3 C 459/08) entschieden, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den Markt zu erforschen, mit dem Ziel, den billigsten Sachverständigen zu ermitteln. Lesen Sie die Leitsätze der Entscheidung in unserer nächsten Ausgabe der IfS-Informationen (Heft 2/2009).


GEZ-Gebühren für die gewerbliche Nutzung eines Internet-PC auch bei Gerichten umstritten
Die Entscheidungen zur Gebührenpflicht von internetfähigen PCs häufen sich. In einer Entscheidung des VG Wiesbaden vom 19.11.2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) verneint das VG Wiesbaden die Gebührenpflicht für die gewerbliche Nutzung eines Internet- PCs. Bei Geräten, die speziell auf einen Hörfunk- und Fernsehempfang ausgerichtet seien, entspreche es allgemeiner Lebenserfahrung, dass der Besitzer sie gerade dafür angeschafft habe. Anders verhalte es sich jedoch mit einem Internet-PC. Dieser werde – jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Sendungen des Hörfunks bereit gehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig genutzt. In der Regel stehe die Nutzung zu telekommunikativen Anwendungen im Vordergrund, ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken sei eher fernliegend. Anders hat das VG Würzburg am 27.01.2009 (Az.: W 1 K 08.1886) entschieden. Das VG Würzburg führt aus, dass der internetfähige Computer zum Empfang bereit gehalten werde. Mit ihm könnten ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden (§ 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV). Die Absicht zur entsprechenden Nutzung sei ebenso wenig Voraussetzung wie konkrete Anhaltspunkte dazu. Ein internetfähiger PC falle als neuartiges Rundfunkempfangsgerät unter die Gebührenpflicht. Beide Urteile haben wir in den IfS-Informationen 2/2009 abgedruckt.



Wichtige Informationen rund um das Sachverständigenwesen gibt es im Internet unter www.ifsforum.de und natürlich in den IfS-Informationen – der Zeitschrift für Sachverständige. Fünf bis sechs Ausgaben im Jahr gibt es zum Preis von € 29,80 inkl. MwSt. und Versandkosten. Jetzt abonnieren per Fax 02 21 / 91 27 71 99 oder unter www.ifsforum.de.

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Monatsspiegel Wissensforum vom 30.03.2009


Sachverständigenvergütung Sachverständigen- und Gutachtenpraxis IfS intern
     


Sachverständigenvergütung

Das Umfrageinstitut "Hommerich Forschung" plant im März/April den Start der Umfrage zu außergerichtlichen Stundensätzen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aller Fachrichtungen.
Artikeldatum: 25.03.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Für die Entschädigung des Zeugen gilt nach wie vor das Entschädigungsprinzip. Die Gebührentatbestände finden sich in den §§ 20 - 22 JVEG. Sie finden auch Anwendung auf den sachverständigen Zeugen, es sei denn er kann nachweisen, dass ihm bei seiner Vernehmung auch gutachterliche Fragen gestellt wurden; in diesem Fall wird er wie ein Sachverständiger vergütet.
Artikeldatum: 27.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: AG Tiergarten

Der Sachverständige kann nach § 13 JVEG eine höhere Vergütung erhalten, als in §§ 8 und 9 JVEG vorgesehen. Das gilt nicht nur für den Stundensatz, sondern auch für die Auslagenpauschalen wie beispielsweise das Kilometergeld, das Tagegeld, die Schreibgebühren oder die Fotokosten. Voraussetzung ist, dass er dem Gericht seine Vergütungsvorschläge zur Kenntnis gibt und gleichzeitig den Antrag stellt, bei beiden Prozessparteien das Einverständnis zu seinen Vorschlägen einzuholen und im Falle der Weigerung einer Partei deren "Nein" durch die Zustimmung des Gerichts zu ersetzen.
Artikeldatum: 26.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Berlin

In seiner Entscheidung vom 26.6.2008 (Az.: 33 Wx 28/08, 33) musste das OLG München entscheiden, in welche Honorarstufe die gutachterliche Beurteilung der Geschäftsfähigkeit einer betreuten Person fällt. Bekanntlich werden ärztliche Gutachten nach den Honorargruppen M1 (50 €), M2 (60 €) und M3 (85 €) vergütet. In der Anlage 1 zu § 9 werden dann die drei Gruppen im Einzelnen konkretisiert, wobei nach Schwierigkeitsgraden (einfache Beurteilungen, durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad, hoher Schwierigkeitsgrad) differenziert wird.
Artikeldatum: 26.06.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG München

Während in zahlreichen Kommentaren und Gerichtsentscheidungen für den Verlust des Vergütungsanspruchs die Schuldform der groben Fahrlässigkeit verlangt wird, gibt es immer wieder Gerichte, die bereits leichte Fahrlässigkeit ausreichen lassen.
Artikeldatum: 29.07.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Karlsruhe

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Nachdem die öffentliche Bestellung eines von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß § 22 SVO erloschen ist, ist dieser nach § 24 SVO verpflichtet, seine Bestellungsunterlagen (Rundstempel, Bestellungsurkunde, Ausweis) zurückzugeben. Sofern der ehemalige Sachverständige dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommt, kann die Kammer ihren Herausgabeanspruch mit Zwangsmitteln durchsetzen. Welche Zwangsmittel in Frage kommen und wie die Kammer rechtmäßig vorgehen muss, soll in diesem Merkblatt dargestellt werden. Im Anhang finden Sie die (vorrangig für NRW) relevanten Vorschriften aus VwVG NW, VwVfG NW, LZG NW, VwZG und VwGO .
Artikeldatum: 01.03.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IHK Köln

Das LG Arnsberg hat in seiner Entscheidung vom 21.11.2007 (Az.: 1 O 195/07) entschieden, dass Provisionsangebote für die Erteilung von Gutachtenaufträgen im geschäftlichen Verkehr nicht unterbreitet werden dürfen und/oder gemäß einer solchen Ankündigung so verfahren werden darf. Der Sachverständige darf auch nicht solche Angebote von Mitarbeitern seines Büros dulden. Mit einem derartigen Verhalten verstoße der Sachverständige nach Ansicht des Gerichts gegen §§ 3, 4 Nr. 1 UWG (unlauterer Wettbewerb).
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Die Entscheidungen zur „Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit“ waren schon von jeher zahlreich und zunehmend gewinnt man den Eindruck, dass die Gerichte sich immer häufiger mit diesem Thema befassen (müssen). So auch im Fall, den das Saarländische OLG Saarbrücken am 11.03.2008 (Az.: 5 W 42/08-16, 5 W 42/08) entschieden hat. Hier führte die unzulässige Beweiswürdigung des Sachverständigen zu seiner erfolgreichen Ablehnung.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

IfS intern

Dieser Gedanke taucht oft auf, wenn man auf ein Problem stößt - sei es als Sachverständiger während der täglichen Arbeit oder als IfS-Mitglied, das sich mit einer Frage aus dem Sachverständigenwesen beschäftigt. Und dann fängt das Suchen an.... Um hier Zeit und Nerven zu sparen hat das IfS das IfS-Wissensforum ins Leben gerufen - hier sind 30 Jahre gesammeltes Fachwissen online recherchierbar. Zugangsberechtigt sind unsere Mitglieder und Abonnenten der IfS-Informationen. Weitere Informationen erteilt Frau RAin Katharina Bleutge: k.bleutge@ifsforum.de.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 27.02.2009


Neues aus Berlin Für den Immobiliensachverständigen Sachverständigen- und Gutachtenpraxis
Sachverständigenvergütung Neues vom Büchermarkt  
IfS intern    


Neues aus Berlin

Das BMWi beabsichtigt, § 36 GewO zu ändern, um den Anforderungen der Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie gerecht zu werden. Geplant ist, dass das BMWi in § 36 GewO die Verordnungsermächtigung erhält, die Anforderungen und das Verfahren zu bestimmen für ausländische Personen, die sich als Sachverständige für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellen lassen möchten, und die Inhaber von Berufsqualifikationen sind, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden, oder die im Inland vorübergehend Tätigkeiten ausüben möchten, die einem öffentlich bestellten Sachverständigen vorbehalten sind. Außerdem soll die Möglichkeit für die Bestellungskörperschaften entfallen, durch Satzung oder Verordnung eine Altersgrenze und eine Residenzpflicht festzulegen. Auf Initiative des IfS haben die im Vorstand vertretenen Organisationen eine Arbeitsgruppe gebildet und eine inhaltlich abgestimmte Stellungnahme erarbeitet. Die gegenüber dem BMWi abgegebenen Stellungnahmen von BAK, BIK, BVS, DIHK, VLK und ZDH sind über die Verlinkung im IfS-Wissensforum abrufbar.
Artikeldatum: 24.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Für den Immobiliensachverständigen

Die Reform der Erbschaftsteuer ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz über den Jahreswechsel unterschrieben. Die Reform war aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet angesehen. Durch das Reformgesetz soll das Immobilienvermögen im Erbfall marktnäher bewertet werden, ein der Erbschaftssteuer zugrundeliegender Immobilienwert soll damit dem Verkehrswert (Marktwert, gemeinen Wert) der Immobilie entsprechen.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Der beklagte Sachverständige nahm an einem Lehrgang „Der Grundstücksgutachter“ teil, der von der Weiterbildungsinstitution einer Kammer angeboten wurde. Der Lehrgang endete mit einer Prüfung und der Erteilung eines „Zertifikats“. Anschließend bezeichnete sich der Sachverständige als von der IHK zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, als qualifizierter Gutachter für die Grundstücksbewertung mit Zertifizierung durch die IHK und als geprüfter Sachverständiger. Die IHK mahnte ihn daraufhin wegen irreführender Werbung ab. Er widersprach und handelte sich eine Unterlassungsklage der IHK ein.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Zum 1. November 2008 ist in Deutschland ein neues GmbH-Recht in Kraft getreten. Wir hatten in dieser Zeitschrift bereits darüber berichtet (IfS-Informationen 2/2008, S. 2). Da sich zunehmend mehr Sachverständige in der Rechtsform der GmbH zusammenschließen, dürfte eine einführende Information über die Neuerungen sowohl für die bereits bestehenden Sachverständigen-GmbH's als auch für diejenigen Sachverständigen, die die Gründung einer GmbH beabsichtigen, von Interesse sein.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

In zunehmendem Umfang versuchen Prozessvertreter der unterlegenen Prozesspartei nach Abschluss des Rechtsstreits im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren, einen Teil der Vergütung des Sachverständigen zu reduzieren oder auf Null festsetzen zu lassen.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Die Prozessparteien haben im Verfahren nach §§ 2 und 4 JVEG bei der Überprüfung der Rechnung eines Sachverständigen keine Mitwirkungsrechte. Sie werden also weder vom Anweisungsbeamten noch - bei der gerichtlichen Festsetzung - vom Gericht um Stellungnahme gebeten. Deshalb bestimmt § 4 Abs. 9 JVEG, dass die Beschlüsse nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 nicht zu Lasten des Kostenschuldners wirken. Die Prozessparteien können also im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren gegen die einzelnen Kostenansätze, also auch gegen die bereits ausgezahlte Sachverständigenvergütung, Erinnerung einlegen (§ 66 GKG).
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen, in welchen Kostenbeamte und Gerichte anzweifeln, dass die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl tatsächlich erforderlich gewesen ist, nimmt zu. Zur Begründung verweisen sie auf eine eigene Schätzung, ohne die dazu erforderliche Sachkunde zu haben. Dies erstaunt, weil doch unsere höchsten Gerichte entschieden haben, dass die erforderliche Stundenzahl nicht geschätzt werden darf und dass die Beweislast für die Erforderlichkeit nicht beim Sachverständigen, sondern beim Kostenbeamten bzw. Gericht liegt.
Artikeldatum: 24.06.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG Düsseldorf

Neues vom Büchermarkt

Trotz verbesserter Zahlungsmoral werden in Deutschland fällige Geldforderungen nach wie vor oft nur zögerlich oder gar nicht bezahlt. Marktstarke Schuldner, dazu gehört auch die Öffentliche Hand, nutzen ihre Marktstellung aus und zahlen ihre Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder lassen sich sogar verklagen. Auf diese Weise erlangen sie auf Kosten ihrer Gläubiger zinslose Kredite, ohne dafür Sicherheiten stellen zu müssen. Nachteilig betroffen sind davon vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die wenig Eigenkapital haben und sich daher die erforderliche Zwischenfinanzierung nicht leisten können.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

IfS intern

IfS-Informationen - Inhaltsverzeichnis 2008
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Herr Wolfgang Roeßner, eine tragende Säule des Sachverständigenwesens, hat die Altersgrenze erreicht und wird Kammern und Verbänden leider nicht mehr als aktiver Kammermitarbeiter zur Verfügung stehen. Man könnte auch sagen: Der Lotse geht von Bord. Er ist am 24.11.2008 anlässlich der Sitzung des Sachverständigenausschusses der IHK Region Stuttgart verabschiedet worden. Ein großer Trost ist allerdings, dass Prof. Roeßner als Anwalt seine juristische Tätigkeit fort führt und als kritischer Beobachter der Sachverständigenszene weiterhin mit seiner Fachkompetenz erhalten bleibt.
Artikeldatum: 01.02.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 28.01.2009


IfS intern Neues aus Berlin Neues vom Büchermarkt
Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Sachverständigenvergütung  
     


IfS intern

Auf Einladung der Ingenieurkammer Bau NRW findet die diesjährige IfS-Mitgliederversammlung am 26. Juni 2009 im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen statt. Am Vortag ist wieder eine Schulung für Mitarbeiter unserer Mitgliedskammern geplant; Themenvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Bitte merken Sie sich diese Termine vor - Einladungen mit weiteren Informationen werden wir Ihnen wie immer rechtzeitig zusenden.
Artikeldatum: 28.01.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues aus Berlin

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz sind zurzeit damit beschäftigt, die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in deutsches Recht umzusetzen, nachdem 2005 bereits die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) umgesetzt worden ist. Betroffen ist davon auch die öffentliche Bestellung, die auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinien überprüft wird. Die Ministerien sind der Meinung, dass die öffentliche Bestellung unter den Anwendungsbereich der Richtlinien fällt - insbesondere sei die BARL anwendbar. DIHK, ZDH und BIK haben ihre gegenteilige Auffassung in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert (s. Verlinkung zum IfS-Wissensforum).
Artikeldatum: 28.01.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

2009 startet die neue Umfrage zu außergerichtlichen Stundensätzen von Sachverständigen für die Novellierung des JVEG. Mit Unterstützung der Dachorganisationen der Bestellungskörperschaften, der Verbände und des IfS wird Prof. Hommerich (Hommerich Forschung) die Umfrage durchführen und auswerten. Die Ausschreibung mit Fragebogen und neuer Sachgebietsliste können Sie über die Verlinkung zum IfS-Wissensforum abrufen. Beides ist auch im nächsten Heft der IfS-Informationen (1/2009) noch einmal abgedruckt.
Artikeldatum: 01.01.2009
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues vom Büchermarkt

Das „Selbständige Beweisverfahren“ dient dazu, in Streitfällen rechtzeitig Beweise zu sichern, um darauf aufbauend eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder im anschließenden Hauptsacheverfahren die in diesem Verfahren gewonnen Erkenntnisse als erbrachten Beweis verwerten zu können. Jürgen Ulrich (VorsRiaLG Dortmund) hat sich in seiner 2. überarbeiteten Auflage mit diese Thema ausführlich beschäftigt.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: VorsRiaLG Dortmund Jürgen Ulrich

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

In der Zivilprozessordnung gibt es ein besonderes Verfahren, mit dessen Hilfe man schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen kann, als wenn man das "normale" prozessuale Streitverfahren nutzen würde. Man nennt dieses Verfahren den Urkunden- und Wechselprozess; es ist in den §§ 592 - 605a ZPO geregelt. Im Urkundenprozess darf ein Sachverständigengutachten aus einem vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren nicht als Urkunde eingebracht werden.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

In Aufsätzen und Seminaren wird den Sachverständigen vermittelt, dass sie ihre Sachverständigentätigkeit auch in der Rechtsform einer GmbH erbringen können. Allerdings gilt das nur für den außergerichtlichen Bereich, weil bei Gerichtsauftrag der Sachverständige das Gutachten als „natürliche Person“ erstatten muss (auch wenn die Unternehmung nach dem JVEG gegenüber dem Gericht abrechnen darf). Mit der Tätigkeit in der Rechtsform der GmbH ist ein gewisser Schutz vor übermäßiger Haftung verbunden; der Sachverständige haftet für Schäden aus schuldhafter Pflichtverletzung nicht mit seinem privaten Vermögen.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Ein Student darf nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 06.10.2008 entschieden und damit erstmals in Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben (Az.: 7 K 1473/07).
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Erfahrung kann man nicht lernen, Erfahrung kann man nur machen. Gemäß dieser Erkenntnis haben die Teilnehmer des neuen IfS-Seminares „Praxis der Wertermittlung“ eine Laden- und Büroimmobilie bewertet, die im Eigentum einer Städtischen Immobiliengesellschaft und eines großen Versicherungskonzernes steht. Die Eigentümer benötigen von unabhängiger und qualifizierter Seite Auskunft über den Wert ihrer Immobilie. Da war das neue Praxisseminar des IfS genau das Richtige für sie.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Es gibt keinen Automatismus dahingehend, dass ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger bei Vorliegen von Mängeln des Gutachtens keine Vergütung erhält. Nur wenn ein Gutachten wegen inhaltlicher Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige diese Unverwertbarkeit in vorwerfbarer Weise verursacht hat, verliert er seinen Vergütungsanspruch.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sind gutachterliche Tätigkeiten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen teilweise verwertbar und teilweise wegen Unbrauchbarkeit nicht verwertbar, hat der Sachverständige einen Anspruch auf Vergütung für die Teile seines Gutachtens und seiner Teilnahme am Termin, die verwertbar sind. Eine vollständige Versagung des Vergütungsanspruchs in einem solchen Fall widerspricht der Zielsetzung der Inanspruchnahme des Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sehr geehrter Herr Krause,

wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe unseres Newsletters vorstellen zu können.

IfS-Informationen aktuell vom 21.01.2009

IfS-Seminare 1. Halbjahr 2009 online buchen
Vor wenigen Wochen hat das IfS sein aktuelles Seminarprogramm für das 1. Halbjahr 2009 herausgebracht. Es gibt wieder eine Vielzahl von Einführungs-, Grund- und Vertiefungsseminare. Aber auch interessante Fortbildungsveranstaltungen für bereits öffentlich bestellte sowie zertifizierte Sachverständige sind im aktuellen Lehrgangsprogramm enthalten. Die Seminare können Sie online buchen unter www.ifsforum.de - Seminare.


2009 startet die neue Umfrage zu außergerichtlichen Stundensätzen
In diesem Jahr führt ein Marktforschungsinstitut im Auftrag des Bundesamtes für Justiz unter den öffentlich bestellten Sachverständigen eine erneute Umfrage zu deren außergerichtlichen Stundensätzen durch. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen dafür genutzt werden, die Honorarsätze des JVEG zu überprüfen. Außerdem sollen auf diese Weise auch Sachgebiete einer Honorargruppe nach dem JVEG zugeordnet werden, die jetzt neu in die überarbeitete Sachgebietsliste aufgenommen worden sind - denn die Sachgebietsliste des JVEG (Anhang 1 zu § 9 JVEG) ist überabeitet worden. In unserer Ausgabe 01/2009 der IfS-Informationen haben wir die novellierte Sachgebietsliste und der Fragebogen, der an die Sachverständigen verschickt wird, abgedruckt.


Lehrgang "Sachverständiger für Immobilienbewertung (IfS)" beginnt am 5. Februar 2009 in Düsseldorf
Ab 5. Februar 2009 läuft im IHK-Forum in Düsseldorf der 30. Lehrgang "Sachverständiger für Immobilienbewertung (IfS)". Der modular aufgebaute Lehrgang (4 Module) bietet die Möglichkeit, die für die Sachverständigentätigkeit notwendige berufliche Immobilienpraxis zu vertiefen und sich neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Nachdem nur noch wenige Plätze zu vergeben sind, bitten wir, sich bei Interesse direkt telefonisch mit dem IfS in Verbindung setzen: 0221/91277112.


Mit einem Euro eine GmbH gründen
Zum 1. November 2008 ist in Deutschland ein neues GmbH-Recht in Kraft getreten. Da sich zunehmend mehr Sachverständige in der Rechtsform der GmbH zusammenschließen, dürfte eine einführende Information über die Neuerungen sowohl für die bereits bestehenden Sachverständigen-GmbH's als auch für diejenigen Sachverständigen, die die Gründung einer GmbH beabsichtigen von Interesse sein. In dem IfS-Seminar "Zusammenschlüsse von Sachverständigen - die günstigste Gesellschaftsform" werden neben weiteren Gesellschaftsformen die Neuregeungen des GmbH-Rechts behandelt. Das Seminar findet nachmittags am 7. Mai 2009 in der IHK Bayreuth statt.


Wertermittlung 2009 in der Praxis
Unter dem Titel "Novelle der WertV und ihre Umsetzung in die Praxis" werden in einem interaktiv gestalteten Seminar für erfahrene Wertermittlungspraktiker die neuen Regelungen der ImmoWertV und deren Umsetzung in die Wertermittlungspraxis behandelt. Zwei Seminartermine stehen zur Auswahl: Donnerstag, 26. Februar 2009 in der IHK-Akademie München bzw. Dienstag, 16. Juni 2009 in der IHK Hannover. Anmelden kann man sich online über www.ifsforum.de - Seminare, per Email (info@ifsforum.de) oder Fax (0221/91277199) oder auf dem Postweg (IfS, Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln).


Sachverständiger bestimmt Stundenzahl
Die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen, in welchen Kostenbeamte und Gerichte anzweifeln, das die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl tatsächlich erforderlich gewesen ist, nimmt zu. Zur Begründung verweisen sie auf eine eigene Schätzung, ohne die dazu erforderliche Sachkunde zu haben. Dies erstaunt, weil doch unsere höchsten Gerichte entschieden haben, dass die erforderliche Stundenzahl nicht geschätzt werden darf und dass die Beweislast für die Erforderlichkeit nicht beim Sachverständigen, sondern beim Kostenbeamten bzw. Gericht liegt. Lesen Sie die jüngste Entscheidung (OLG Düsseldorf vom 24.6.2008, Az.: 1-10 W 40/08) zu dieser Thematik in den IfS-Informationen 01/2009.


Öffentliche Bestellung auf europäischen Richtlinienprüfstand
Die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) und Justiz (BMJ) sind zurzeit damit beschäftigt, die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in deutsches Recht umzusetzen, nachdem 2005 bereits die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Betroffen ist davon u.a. auch die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO. Denn nach der Rechtsauffassung der Ministerien fällt die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Berufszugangs- bzw. Genehmigungsregelung unter den Anwendungsbereich der Richtlinien, insbesondere unter die BARL. Die Dachorganisationen der Bestellungskörperschaften sind dagegen der Meinung, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung berufs- und dienstleistungsneutral ist. Lesen Sie dazu in unserer nächsten Ausgabe der IfS-Informationen die gemeinsame Stellungnahme von DIHK, ZDH und BIK .



Wichtige Informationen rund um das Sachverständigenwesen gibt es im Internet unter www.ifsforum.de und natürlich in den IfS-Informationen – der Zeitschrift für Sachverständige. Fünf bis sechs Ausgaben im Jahr gibt es zum Preis von € 29,80 inkl. MwSt. und Versandkosten. Jetzt abonnieren per Fax 02 21 / 91 27 71 99 oder unter www.ifsforum.de.

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Monatsspiegel Wissensforum vom 26.11.2008


Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Sachverständigenvergütung Neues vom Büchermarkt
Neues aus Berlin Für den Immobiliensachverständigen  
     


Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Sachverständige erhalten des Öfteren Gutachtenaufträge von Rechtsanwälten. Das Gutachten dient meist dem Zweck, als sog. qualifizierter Parteivortrag in ein Gerichtsverfahren eingeführt zu werden. Nun könnte man meinen, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. In dem vom LG Offenburg entschiedenen Fall (28.2.2008, Az.: 2 O 378/06) zahlte aber zunächst niemand. Aus diesem Grund hatte ein Sachverständiger den Rechtsanwalt und seinen Mandanten als Gesamtschuldner verklagt.
Artikeldatum: 28.02.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: LG Offenburg

Die Besorgnis wegen Befangenheit kann nicht nur bei Sachverständigen gegeben sein - es kann auch eine Kammer „treffen“. So hatte sich das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 09.05.2008 (Az.: 1 OB 87/08) damit zu beschäftigen, ob eine Landwirtschaftskammer und ihre Mitarbeiter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Aufgrund einer neuen Entscheidung des OLG Koblenz vom 1.2.2008 (Az.: 8 U 751 /07) machen wir erneut darauf aufmerksam, dass ein neu in eine bestehende Gesellschaft eintretender Gesellschafter persönlich auch für sog. Altschulden haftet, die vor seinem Eintritt begründet wurden.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Ein Blick in die Rechtsprechungssammlung im IfS-Wissensforum zeigt: das Thema Bauteilöffnung durch Sachverständige ist immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Das Sachgebiet „Abstammungsbegutachtung und DNS-Profilerstellung“ gehört zum Bereich der Wirtschaft im Sinne des § 36 GewO und fällt damit in die Bestellungszuständigkeit der IHKn. So jedenfalls hat es das VG Karlsruhe mit Urteil vom 31.01.2008 (Az.: 9 K 1860/05) entschieden und zwei Sachverständigen recht gegeben, die auf öffentliche Bestellung auf diesen Gebieten geklagt hatten. Die IHK hatte die Bestellungszuständigkeit verneint, da diese Gebiete nicht zu den Gebieten der Wirtschaft im Sinne des § 36 GewO gehörten.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Es soll Richter geben, die sich nicht nur Sachfragen, sondern auch Rechtsfragen von dem beauftragten Sachverständigen beantworten lassen. Jedenfalls wurde ein Fall bekannt, in welchem der Richter in einem Streit über Umfang und Höhe eines Steuerberaterhonorars in seinem Beweisbeschluss 10 konkrete Fragen gestellt hatte, von denen ein Teil reine Rechtsfragen waren.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Auf die in der Überschrift aufgeworfene Frage antworten Juristen typischerweise mit einem „Das kommt darauf an...“. Das stimmt auch, denn bei der Frage, ob ein Befangenheitsantrag begründet ist, kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall an. Trotzdem gibt es einen Grundsatz, der durch die Rechtsprechung gefestigt ist: wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige über die gestellten Beweisfragen hinausgeht, wird er in der Regel abgelehnt.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Für einfache Übersetzungen gibt es 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro. Bei außergewöhnlich schwierigen Texten wird ein Honorar von 4 Euro gewährt.
Artikeldatum: 01.03.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: -

Sachverständige fragen immer wieder an, welche Stundenzahl sie in Rechnung stellen können, wenn sie mit der Bahn oder dem Pkw zum Gerichtstermin oder zur Ortsbesichtigung fahren und dabei auch übernachten müssen.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Dr. Peter Bleutge

Neues vom Büchermarkt

Aktuell ist die 52. Lieferung zum Kommentar des Landmann/Rohmer erschienen. In dieser Lieferung hat der Kommentator, Dr. Peter Bleutge, in Band I die ersten 25 Seiten der Kommentierung zu § 36 GewO überarbeitet; die restlichen, bereits überarbeiteten 100 Seiten werden in der nächsten Lieferung 53 erscheinen; die Auslieferung der 53. Lieferung erfolgt Anfang nächsten Jahres.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues aus Berlin

Bei den Rufen nach Bürokratieabbau muss man sich manchmal wundern, was in der Gesetzgebung passiert. Wir hatten in Heft 1/2008 (S. 7) über das neue Fleischgesetz berichtet - darin werden die bisher zuständigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch behördlich zugelassene Klassifizierungsunternehmen ersetzt.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Für den Immobiliensachverständigen

Themen, Referenten, Informationen und Kontakte machen das Bodenseeforum zu einem Ereignis der Immobilienbewertung. Die Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und das hohe Niveau der Diskussion zeigen es: Zum Bodenseeforum kommen herausragende Immobilienbewerter. Mit seinem anspruchsvollen Programm ist das Bodenseeforum zum festen Bestandteil des Wertermittlungsjahres geworden: Jeweils am 03. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, trifft sich die Wertermittlungskompetenz am Bodensee.
Artikeldatum: 01.11.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 26.09.2008


Neues aus Europa Veranstaltungen Sachverständigenvergütung
Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Neues aus Berlin  
     


Neues aus Europa

Die europäische Sachverständigenorganisation EuroExpert hat am 26.06.2008 in der Vertretung des Landes Hessen bei der EU in Brüssel ihr 10-jähriges Jubiläum gefeiert.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Veranstaltungen

Endlich ist es soweit! So denken viele Sachverständige, wenn es um die Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes geht, das in Gestalt des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes seit dem 1. Juli 2008 in Kraft ist. Das IfS bietet ein Seminar zum neuen RDG am 6.11.2008 in der IHK Nürnberg an.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Wer sich unberechtigt weigert, ein vom Gericht angefordertes Gutachten zu erstatten, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Nach § 409 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann Sachverständigen z. B. ein Ordnungsgeld auferlegt werden, wenn sie nicht erscheinen oder die Gutachtenerstattung verweigern.
Artikeldatum: 11.02.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG Brandenburg

Das OLG Celle hatte mit Beschluss vom 26.10.2007 (Az.: 2 W 102/07) eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt, das die Leistung des Sachverständigen, der ein versicherungsmathamatisches Gutachten erstattet hatte, der Honorargruppe 8 (€ 85 pro Stunde) zugewiesen hatte. Der Sachverständige selbst hatte gerichtliche Festsetzung beantragt, seinen Stundensatz der Honorargruppe 10 (€ 95 pro Stunde) zuzuordnen.
Artikeldatum: 26.10.2007
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG Celle

Ein aktueller Fall aus unserer Praxis regt dazu an, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen, auf welche Positionen Sachverständige bei der Abrechnung nach dem JVEG Mehrwertsteuer berechnen können. Nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 JVEG wird gesondert ersetzt die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.
Artikeldatum: 01.04.1993
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: OLG Oldenburg

Immer häufiger berichten Sachverständige, dass sie aufgefordert werden, die von ihnen geltend gemachten Pauschalen aufzuschlüsseln und gleichzeitig deren Notwendigkeit nachzuweisen. Mithin stellen sich Fragen nach der Anspruchsgrundlage, nach dem Umfang der Erstattungsfähigkeit und der Zulässigkeit, diese Kosten zu pauschalieren.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Der DIHK hat die überarbeiteten fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Brand-, Explosions,- Sturm- und Leitungswasserschäden“ im Arbeitskreis Sachverständigenwesen verabschiedet.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Der Arbeitskreis Sachverständigenwesen hat fachliche Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Photovoltaik /Photovoltaische Anlagentechnik“ beschlossen. Diese gelten als verabschiedet. Die IHK Kassel wird ein Fachgremium für dieses Sachgebiet einrichten.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Für das Bestellungsgebiet "Telekommunikation im Bereich Verbindungspreisberechnung" sind die Bestellungsvoraussetzungen überarbeitet worden und gelten als verabschiedet.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Die Richtlinie zu § 9 der Muster-Sachverständigenordnung (MSVO/DIHK) ist vom DIHK überarbeitet und neu gefasst worden. § 9 MSVO/DIHK regelt, ob und in welchem Umfang Hilfskräfte und/oder Mitarbeiter eines öffentlich bestellten Sachverständigen bei der Erbringung der sachverständigen Leistung eingesetzt werden können.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Qualifizierte Konferenzdolmetscher können bundesweit über die Datenbank des Verbandes der Konferenzdolmetscher gesucht und gefunden werden. Auf der Seite www.vkd.bdue.de kann unter der Rubrik "Dolmetscher-Suche" zum Beispiel auch nach Städten und/oder Sprachen gesucht werden.
Artikeldatum: 05.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ

Neues aus Berlin

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Die Gründung von GmbHs soll damit leichter und schneller möglich sein.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: BMJ

Der Bundestag hat am 26.06.08 in zweiter und dritter Lesung das Forderungssicherungsgesetz (FoSIG) verabschiedet (BT-DS 16/511 v. 02.02.2006). Das seit Anfang 2006 laufende Gesetzgebungsverfahren konnte damit jetzt im Bundestag zum Abschluss gebracht werden. Der Gesetzesentwurf muss nun im September noch durch den Bundesrat und tritt dann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft. Die Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB wird gestrichen.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Mit der „Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffahrtsstraßen- Ordnung (BinSchStrAbweichV)“ plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Einsatz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, bzw. gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 von einer akkreditierten Stelle zertifizierter Boots- und Yachtsachverständiger. Sie sollen Bescheinigungen ausstellen dürfen über nicht untersuchungspflichtige Kleinfahrzeuge.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen.
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: BMJ

Das Akkreditierungssystem in Deutschland wird neu strukturiert: es wird zukünftig nur noch eine einheitliche nationale Akkreditierungsstelle geben, die die Prüfung von Konformitätsbewertungsstellen übernimmt. Das Europäische Parlament hat am 21.02.2008 das so genannte „Goods Package“ verabschiedet, das auch eine Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung enthält (EU-Verordnung Nr. 765/2008/EG, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 13.08.2008, L 218, S. 30).
Artikeldatum: 01.09.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

 
Monatsspiegel Wissensforum vom 18.06.2008


Neues vom Büchermarkt Sachverständigenvergütung Sachverständigen- und Gutachtenpraxis
IfS intern    


Neues vom Büchermarkt

Das Praxishandbuch Sachverständigenrecht von Dr. Walter Bayerlein ist im Mai diesen Jahres in der 4. Auflage erschienen. Die Neuauflage kann für 118,00 EUR über den Buchhandel (Beck-Verlag) bezogen werden.
Artikeldatum: 16.06.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Dr. Walter Bayerlein

Sachverständigenvergütung

Wenn Sachverständige im Gutachten Fotos verwenden, erfolgte die Abrechnung bisher immer über § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG. Für die Originalfotos, also die Serie für das Originalgutachten, gibt es nach diesem Gebührentatbestand 2 Euro für jedes Foto, unabhängig davon wie es hergestellt und in das Gutachten integriert wird. Für jeden weiteren Abzug oder Ausdruck gibt es 0,50 Euro pro Foto. Nun hatte das AG Köln (Beschluss vom 4.4.2008, Az.: 143 H 2/07) einen Fall zu entscheiden, in dem der Sachverständige 25 Digitalfotos für das Originalgutachten als Einzeldateien, die dem Gutachten auf CDROM beigelegt waren, nach § 7 Abs. 3 JVEG abgerechnet hatte. Nach diesem Gebührentatbestand kann der Sachverständige je Datei 2,50 € abrechnen. Er kam so auf einen Betrag von 74,38 € ( 2,50 x 25 = 62,50 plus 19% MWST). Dieser Betrag wurde ihm aufgrund eines Antrags auf gerichtliche Festsetzung zugesprochen.
Artikeldatum: 04.04.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: AG Köln

Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Der Aufsatz von Dr. Bleutge gibt einen detaillierten Überblick über die Verfahrensvorschriften bei der Abrechnung nach dem JVEG. Für den Laien verständlich werden die zu beachtenden Fristen bei der Rechnungsstellung ebenso behandelt wie die Voraussetzungen für das Beschwerdeverfahren nach dem JVEG.
Artikeldatum: 13.06.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Dr. Peter Bleutge

Wenn eine Partei einen Antrag auf Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit stellt, entscheidet das Gericht über diesen Antrag durch Beschluss. Handelt es sich um ein Berufungsverfahren, das erstinstanzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wurde, kann keine sofortige Beschwerde beim Landgericht als Berufungsinstanz eingelegt werden, wenn dieses den Befangenheitsantrag ablehnt.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wann endet ein selbständiges Beweisverfahren und wie lange kann eine Partei verlangen, dass der Sachverständige ergänzend zu seinem Gutachten Stellung nimmt? Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens bei den Parteien, sofern weder das Gericht eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sowohl im Zivilgerichtsverfahren (§ 91 ZPO) als auch im Verwaltungsgerichtsverfahren (§ 162 VwGO) werden der obsiegenden Partei die Kosten erstattet, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich waren. Werden also vom Kläger oder Beklagten Sachverständige mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, müssen die dem Sachverständigen zugebilligten Stundensätze und sonstigen Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen von der unterliegenden Prozesspartei erstattet werden.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

Immer wieder wird die Frage nach dem "richtigen" Gutachtenaufbau gestellt. Denn eine der grundlegenden sachverständigen Leistungen ist die Gutachtenerstellung durch Sachverständige. Wie ein Gutachten im Einzelnen auszusehen hat, ist nicht festgeschrieben. In den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften gibt es in bestimmten Gebieten Aussagen zu den Anforderungen an Gutachten. Auch die Rechtsprechung und die Fachliteratur haben Anforderungen an Inhalt und Aufbau von Gutachten entwickelt, die von Sachverständigen beachtet werden sollten – nicht zuletzt wegen der Gefahr der Haftung oder des Verlustes der Vergütung. Das IfS hat in Abstimmung mit den IHKn die Anforderungen in dem Merkblatt "Empfehlungen zum Aufbau eines schriftlichen Sachverständigenguatchtens" zusammengefasst. Das Merkblatt kann kostenlos auf der IfS-Webseite unter www.ifsforum.de heruntergeladen und versendet werden.
Artikeldatum: 01.09.2006
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: IfS

IfS intern

Das IfS hat am 11. April 2008 in der Handwerkskammer Dortmund die diesjährige Mitgliederversammlung abgehalten.
Artikeldatum: 21.05.2008
Ansprechpartner: Katharina Bleutge
Autor: Katharina Bleutge

 

Monatsspiegel Wissensforum vom 29.05.2008


Sachverständigen- und Gutachtenpraxis Neues aus Berlin Für den Immobiliensachverständigen
Sachverständigenvergütung Neues aus Europa  
     


Sachverständigen- und Gutachtenpraxis

Der Vortrag beschäftigt sich mit den verwaltungsrechtlichen Grundlagen für den Widerruf und die Rücknahme der öffentlichen Bestellung.
Artikeldatum: 06.02.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: Katharina Bleutge

Die Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, als erwartet werden darf, dass die Leistungsfähigkeit generell im Alter nachlässt und Qualitätsdefizite erwartet werden müssen. Das Gericht äußert allerdings Zweifel daran, ob eine "starre" Höchstaltersgrenze pauschal in jedem Einzelfall angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde zugelassen.
Artikeldatum: 11.03.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: VG München

Sachverständige kennen die Unterscheidung des "sachverständigen Zeugen" vom "Sachverständigen" aus dem gerichtlichen Vergütungsrecht. Diese Unterscheidung kann aber auch im Verfahrensrecht eine Rolle spielen.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: IfS

Bei der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich und objektiv befangen ist. Entscheidend ist, ob aus Sicht einer verständigen Partei Gründe vorliegen, die die Besorgnis rechtfertigen, der gerichtlich beauftragte Sachverständige trete ihr nicht unbefangen und unparteilich gegenüber.
Artikeldatum: 22.06.2007
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: LG Aachen

Nicht jede Geltendmachung einer abgetretenen Forderung ist zugleich eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: IfS

Seminarunterlage zum Kammermitarbeiterseminar am 10.04.2008 in der IHK Dortmund. Themen waren "Bestellungfähige Sachgebiete und Prüfung des abstrakten Bedürfnisses nach § 36 GewO" (RA Axel Rickert, DIHK), "Die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Sachgebiete des Handwerks - Teilgebietsbestellungen und abstraktes Bedürfnis" (Ass. Gerrit Dieckmann, HWK Düsseldorf), "Meist unterschätzt: Die Benennung von Sachverständigen" (Ass. Wolfgang Roeßner, IHK Stuttgart) und "Der EuroExpertFinder" (RAin Katharina Bleutge, IfS).
Artikeldatum: 10.05.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: IfS

Wenn eine Partei einen Antrag auf Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit stellt, entscheidet das Gericht über diesen Antrag durch Beschluss. Handelt es sich um ein Berufungsverfahren, das erstinstanzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wurde, kann keine sofortige Beschwerde eingelegt werden, wenn das Gericht den Befangenheitsantrag ablehnt.
Artikeldatum: 22.01.2007
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: KG Berlin

Referat anlässlich des diesjährigen AGS-Seminars am 17.01. und 18.01.2008 in Fulda/Künzell für landwirtschaftliche Sachverständige, die an einer öffentlichen Bestellung interessiert sind.
Artikeldatum: 17.01.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: Dr. Günther Lißmann

Anschriften der für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von landwirtschaftlichen Sachverständigen zuständigen Behörden, zusammengestellt von Dr. Günther Lißmann (Leiter der hessischen Bestellungsbehörde für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei). Zu beachten ist bei dieser Liste, dass Anfang 2008 in Bayern die Zuständigkeiten vom Ministerium auf die IHKs übertragen worden sind.
Artikeldatum: 08.05.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: Dr. Günther Lißmann

Anlässlich des diesjährigen ostbayerischen Sachverständigentages in der IHK Regensburg hat Frau Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom IfS einen kurzen Überblick über Aktuelles im Sachverständigenwesen gegeben. Themen waren "Neues aus der Gesetzgebung und von den Kammern", "Neues aus Sachverständigenrecht und -praxis" und "Neues aus Europa".
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: Katharina Bleutge

Neues aus Berlin

Der Bundestag hat am 13.12.2007 den Entwurf für ein Fleischgesetz angenommen. Am 15.02.2008 hat auch der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt. Die entscheidenden Änderung für Sachverständige ist, dass die Klassifizierung von Schlachtkörpern nicht mehr durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorzunehmen ist. Diese Aufgabe sollen zukünftig behördlich anerkannte Klassifizierungsunternehmen mit bei ihnen angestellten behördlich anerkannten Klassifizierern übernehmen.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: IfS

Für den Immobiliensachverständigen

Für die sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Verkehrswert richtig geschätzt worden ist, wobei Abweichungen von 12,5 % sich noch im tolerablen Rahmen halten. Die Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur Sachverständigenpflicht, sie haben im Rahmen eines solchen Gutachtens nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, sodass sich ein Ersteigerer nicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens berufen oder verlassen kann.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: IfS

Sachverständigenvergütung

Dass sich sogar das Bundesverfassungsgericht einmal mit der Zeitabrechnung nach dem JVEG befassen wird, haben selbst Insider nicht angenommen. Leitsätze: 1. Ein Gericht darf die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl nicht aufgrund einer Schätzung kürzen. 2. Um die Erforderlichkeit der Stundenzahl festzustellen, muss sich das Gericht vielmehr im Einzelnen mit dem geltend gemachten Arbeitsaufwand auseinandersetzen; Maßstab hierfür ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen.
Artikeldatum: 01.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: IfS

Neues aus Europa

Auf der IfS-Mitgliederversammlung 2008 hat Frau Dr. Angelika Schlunck vom BMJ einen Vortrag über die Harmonisierung des Prozessrechts in Europa gehalten. Allgemeine Grundlagen wurden ebenso dargestellt wie eine Übersicht über die internationalen Rechtsgrundlagen und Informationsquellen.
Artikeldatum: 11.04.2008
Ansprechpartner:  Katharina Bleutge
Autor: Dr. Angelika Schlunck

 

IfS-Newsletter Nr. 2/2008

Liebe Leserinnen und Leser, wir begrüßen Sie zu unserem aktuellen Newsletter. Zusätzliche Informationen finden Sie natürlich wie gewohnt in unserer Zeitschrift „IfS-Informationen“ und im Internet unter www.ifsforum.de

Richtlinien zur Mustersachverständigenverordnung überarbeitet

Der Arbeitskreis Sachverständigenwesen des DIHK hat die Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung überarbeitet und in seiner Sitzung im Januar diesen Jahres verabschiedet. Neu gestaltet wurden die Richtlinien zu § 9 (Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften). Die Überarbeitung kann nur begrüßt werden, da nunmehr praxisgerechte Regelungen geschaffen wurden, die die öffentliche Bestellung wettbewerbsfähig halten und sie trotzdem nicht verwässern. In unserer Ausgabe 02 der IfS-Informationen haben wir den neuen Wortlaut der Richtlinien veröffentlicht - der gesamte aktuelle Text der Richtlinien sowie auch die Mustersachverständigenordnung des DIHK können auf unserer Webseite unter www.ifsforum.de kostenlos heruntergeladen werden.

Seminar „Materialprüfung – Schnittstelle des Schadensanalytik“

Am Freitag, 6. Juni 2008 findet von 9.00 bis 13.00 Uhr in der IHK Hannover zu obigem Thema ein Spezialseminar statt. Ziel ist es, Sachverständigen eine Übersicht der Verfahren auf dem Gebiet der Material- und Werkstoffprüfung (u.a. an metallischen, keramischen und polymeren Werkstoffen) zur Untermauerung gutachterlicher Aussagen in Schadensangelegenheiten zu geben. Das Seminar kann online unter www.ifsforum.de - Seminare – gebucht werden.

Zur Abgrenzung der Beweismittel „Sachverständiger Zeuge“ und „Sachverständiger“

Die Sachverständigen kennen die Unterscheidung des „sachverständigen Zeugen" vom „Sachverständigen" aus dem gerichtlichen Vergütungsrecht. Werden sie als sachverständige Zeugen geladen, haben sie grundsätzlich nur einen Entschädigungsanspruch eines Zeugen. Werden jedoch bei ihrer Vernehmung im Termin zusätzlich gutachterliche Antworten gegeben, kann der als sachverständiger Zeuge geladene Sachverständige wie ein Sachverständiger nach § 9 JVEG abrechnen. Entscheidend ist also nicht die Bezeichnung in der Ladung, sondern die Leistung bei der Vernehmung im Termin. Dass diese Unterscheidung auch im gerichtlichen Verfahrensrecht eine Rolle spielen kann, zeigt die Entscheidung des OVG Münster vom 18.7.2007 (Az.: 8 A 1075/06).

Der Kläger hatte im Rahmen einer asylrechtlichen Streitigkeit in erster Instanz den Antrag gestellt, einen türkischen Rechtsanwalt als sachverständigen Zeugen zu hören. Das OVG Münster wies den Beweisantrag zurück, weil ein sachverständiger Zeuge nur zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände vernommen werden könne. Mithin könne der Rechtsanwalt nur als Sachverständiger vernommen werden. Die Urteilsbegründung haben wir in den IfS-Informationen 02/2008 veröffentlicht.

Schiedsgutachten – immer verbindlich?

Schiedsgutachten gewinnen als Instrument außergerichtlicher Streitschlichtung immer mehr an Bedeutung. Dabei handelt es sich bei einem Schiedsgutachten zwar in der Regel um ein ganz „normales“ Gutachten - es gibt aber trotzdem einige Besonderheiten zu beachten. Eine Frage ist dabei von besonderem Interesse: entfaltet das Schiedsgutachten immer eine Bindungswirkung oder gibt es Fälle, in denen diese Bindungswirkung entfällt?

In den IfS-Informationen 2/2008 veröffentlichen wir zu dieser Frage eine Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth.

Darüber hinaus bietet das IfS am 3. Juni 2008 in der IHK Regensburg ein Seminar „Der Sachverständige als Schiedsgutachter“ an. U.a. werden detaillierte Kenntnisse über die Rolle des Schiedsgutachters vermittelt und anhand von Beispielen die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Schiedsgutachtern aufgezeigt. Weitere Informationen zu diesem und weiteren Seminaren finden Sie im Internet unter www.ifsforum.de - Seminare.

Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren: Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur Sachverständigenpflicht

Ein Sachverständiger bewertete in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Verkehrswert eines Objekts mit € 180.000. Der Bieter ersteigerte das Grundstück für € 146.000. In der Folge behauptete er, der Sachverständige habe das Gutachten nachlässig erstellt und Baumängel nicht berücksichtigt, die zu einer Wertminderung von € 34.000 führen würden. Er forderte von dem Sachverständigen € 30.000 Schadensersatz.

Das LG Itzehoe und auch das OLG Schleswig als Berufungsinstanz wiesen die Klagen des Bieters als unbegründet ab. U. a. wurde entschieden, dass sich die Pflicht des Sachverständigen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens nur auf die Feststellung des Verkehrswertes bezieht und die Feststellung von Baumängeln und Bauschäden nicht zu seiner Sachverständigenpflicht gehört.

Die lesenswerte Entscheidung des OLG Schleswig haben wir in unseren IfS-Informationen 2/2008 abgedruckt. Sie setzt sich außerdem ausführlich mit den Bewertungsverfahren auseinander und beschäftigt sich nachvollziehbar mit der Frage, wann grobe Fahrlässigkeit eines Sachverständigen angenommen werden kann.

IfS-Lehrgang „Sachverständiger für Immobilienbewertung“ in Stuttgart

Vor wenigen Tagen hat in Stuttgart der 29. Lehrgang „Sachverständiger für Immobilienbewertung“ begonnen. Die Seminarteilnehmer erhalten in 29 Seminartagen ein umfassendes Fachwissen rund um die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Lehrgang findet berufsbegleitend statt und ist modular aufgebaut, so dass je nach Kenntnisstand und Vorbildung Module auch einzeln gebucht werden können.

Nachdem noch wenige Plätze zu vergeben sind, besteht die Möglichkeit, in den Lehrgang kurzfristig einzusteigen. Der nächste Unterrichtsblock findet in der IHK Stuttgart von Donnerstag, 8. Mai bis Samstag, 10. Mai 2008 statt. Weitere Auskünfte über die Lehrgangsinhalte gibt es im Internet unter www.ifsforum.de bzw. auch telefonisch unter 0221/91277112 (Frau Schlatterer).

Übertragung von Gutachtenteilen auf Dritte löst keine Befangenheit des Sachverständigen aus

Wird ein Sachverständiger vom Gericht damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, ist er nicht befugt, den Auftrag ohne Rücksprache vollständig auf einen anderen zu übertragen. So steht es in § 407 a Absatz 2, Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Bedient der Sachverständige sich mit Zustimmung des Gerichts einer weiteren Person, um seinen Gutachtenauftrag zu erfüllen, so muss er diese namhaft machen und den Umfang ihrer Tätigkeit angeben, falls es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung handelt (§ 407 a Absatz 1, Satz 2 ZPO). Dabei muss die persönliche Verantwortung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen für das Gutachten insgesamt uneingeschränkt gewahrt bleiben. Verstößt der gerichtlich beauftragte Sachverständige gegen diese Pflichten, kann dies die Unverwertbarkeit des Gutachtens zur Folge haben.

Dagegen begründet die unbefugte Weitergabe des Auftrags an Dritte nicht die Befangenheit des Sachverständigen. So jedenfalls hat es das OLG München in seiner Entscheidung vom 24.05.2007 (AZ: 1 W 1264/07) gesehen – die Gründe können Sie in unserer jetzt erschienenen Ausgabe der IfS-Informationen nachlesen.

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