Aufgaben des Verbandes

Der Zweck des Verbandes ist die Vertretung aller Belange der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Kunstsachverständigen.

Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere:

~ die Wahrung der Interessen der Sachverständigen gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen, Personen und Einrichtungen, für die Kunstsachverständige tätig werden;

~ Werbung für die Mitglieder mit Verzeichnissen von Kunstsachverständigen aufgeteilt Fachgebiete bei Gerichten, Versicherungen, die Mitarbeit bei allen das Sachverständigenwesen betreffenden Gesetzgebungsarbeiten und Ernennungsverfahren;

~ die Unterrichtung der Mitglieder über Berufs­fragen, Gesetze und Vorschriften;

~ die Förderung des Nachwuchses;

~ Zusammenarbeit mit Rechtanwälten und Nachlassverwaltern sowie gegenseitige Unterrichtung von einschlägigen Gerichtsurteilen;

~ die Mitarbeit bei allen das Sachver­ständigenwesen betreffenden Gesetzgebungsarbeiten
und Ernennungsverfahren;

~ die Unterrichtung der Mitglieder über Berufsfragen, Gesetze und Vorschriften.