Weiterbildung zum Kulturgutschutzgesetz an der FU Berlin

KUNSTMARKT UND KULTURGUTSCHUTZGESETZ: RECHTSFRAGEN DES HANDELS MIT KULTURGUT: Weiterbildungsveranstaltung der FU Berlin

Weiterbildungsveranstaltung mit Liane Rybczyk, Regierungsdirektorin a.D. , bis 2018 Referentin für Kulturgutschutz und Kulturgutrückführung in der Berliner Kulturverwaltung

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) vom 31. Juli 2016 enthält einige Neuregelungen, die insbesondere für den Handel mit Kulturgut von Bedeutung sind. Die Veranstaltung gibt einen kurzen Überblick über die Gründe und Ziele der Novellierung des Kulturgutschutzrechtes und führt in die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen für die Aus- und Einfuhr von Kulturgut ein. Die Rechtsvorschriften für die Ausfuhr von Kulturgut in die Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten werden anhand konkreter Praxisbeispiele vertieft und die neuen Regelungen für die Einfuhr vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung behandelt die zu beachtenden Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen von Kulturgut sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für den Handel mit Kulturgut.

Nähere Informationen finden Sie unter:  www.fu-berlin.de/wbz/mik oder Jetzt anmelden!